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Entgeltliche Garantiezusagen: Auf Änderungen einstellen

17.08.2022 09:55 Uhr | Lesezeit: 4 min
Entgeltliche Garantiezusagen: Auf Änderungen einstellen
CarGarantie unterstützt den Autohandel: Claus Schlicker (l.), General Manager Cooperations, und Sascha Schüren, General Manager Deutschland
© Foto: CarGarantie

Das Finanzministerium hat weitreichende Änderungen im Bereich Garantiezusagen im Kfz-Handel angestoßen. Claus Schlicker, General Manager Cooperations bei CarGarantie, und Sascha Schüren, General Manager Deutschland von CarGarantie, erklären die Details und stellen Lösungen für den Autohandel vor.

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AH: Herr Schlicker, Herr Schüren, den Fahrzeughandel in Deutschland treibt seit einiger Zeit eine Sache um, die immer mit dem Kürzel "BMF" zu tun hat. Grob erklärt: Was hat es damit auf sich?

S. Schüren: Das Kürzel nimmt Bezug auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, abgekürzt BMF. Das Schreiben - ursprünglich vom Mai 2021 - hat weitreichende Änderungen im Bereich Garantiezusagen im Kfz-Handel angestoßen, die ab Januar 2023 große Konsequenzen für das Garantiegeschäft von Handel und Herstellern haben werden.

AH: Was sind das für Änderungen?

S. Schüren: Die Änderungen betreffen entgeltliche Garantiezusagen des Kfz-Handels. Das BMF hat entschieden, dass Händler künftig, wenn sie eine entgeltliche Garantiezusage vergeben, steuerrechtlich auch als Versicherer anzusehen sind. Mit sämtlichen Konsequenzen: Es ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig und alle steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eines Versicherers müssen erfüllt werden. Außerdem ist ein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit späteren Aufwendungen für Ersatzteile und Gemeinkosten bei einer garantiepflichtigen Reparatur ausgeschlossen. Alles in allem kommt hier ein großer steuerrechtlicher und administrativer Aufwand auf die Branche zu.

AH: Gibt es eine Chance, hier noch auf das BMF einzuwirken?

C. Schlicker: Das haben wir gemeinsam mit den Verbänden und Interessenvertretern der Branche bereits getan und beim BMF interveniert. Ursprünglich sollten die Änderungen bereits im Juli 2021 in Kraft treten, nur wenige Wochen nach dem Schreiben. Die Intervention hat eine Fristverschiebung auf Januar 2023 erreicht. Das ist bereits ein großer Erfolg für uns, eine weitere Fristverschiebung oder gar eine Rücknahme des Schreibens ist aber unwahrscheinlich. Deshalb müssen sich Handel und Hersteller jetzt schnell auf diese Änderungen bei entgeltlichen Garantiezusagen einstellen.

Entgeltliche Garantiezusage

AH: Entgeltliche Garantiezusage - was bedeutet das genau?

C. Schlicker: Das BMF unterscheidet zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Garantiezusagen. Entgeltliche Garantiezusagen sind Garantien, die gegen ein gesondertes Entgelt verkauft werden. Künftig ist dieses Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungssteuer unterworfen. Davon abgegrenzt ist die unentgeltliche Garantiezusage. So werden Garantien bezeichnet, mit denen ein Fahrzeug bereits ohne Mehrkosten ausgestattet ist. Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass der Preis der unentgeltlichen Garantie nicht gesondert ausgezeichnet wird und das Fahrzeug nicht "ohne Garantie" preiswerter erhältlich ist. Unentgeltliche Garantiezusagen fallen nicht unter die neuen Auswirkungen. Bei den genauen Details macht es hier für einen Händler Sinn, sich mit seinem Steuerberater auszutauschen.

AH: Also kann ein Händler ab 2023 weiterhin ohne diese Auswirkungen Garantiezusagen für seine Fahrzeuge machen, sofern diese Garantie bereits im Preis enthalten ist und nicht gesondert erworben werden kann?

S. Schüren: Genau, sofern das Fahrzeug eben auch nur mit dieser Garantie erhältlich ist und nicht günstiger ohne die Garantie. Für die unentgeltlichen Garantien kann er auch weiterhin auf die gewohnten und bewährten CarGarantie-Prozesse zurückgreifen. Er muss auch nicht zwingend jedes Fahrzeug mit Garantie anbieten, falls dieses beispielsweise nicht die Annahmerichtlinien erfüllt. Wichtig ist nur, dass er, wenn er ein Fahrzeug mit einer unentgeltlichen Garantie ausstattet, dieses Fahrzeug nicht günstiger beziehungsweise ohne die Garantie verkaufen darf.

Reparaturkostenversicherung

AH: Was macht ein Händler, der weiterhin entgeltliche Garantien verkaufen will?

S. Schüren: Da gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man das gesamte Procedere durchlaufen, sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und alle Anforderungen erfüllen, was einen großen Aufwand und möglicherweise finanzielle Nachteile aufgrund der angesprochenen Vorsteuerthematik bedeutet. Zum anderen aber hat CarGarantie sich auf die Auswirkungen aus dem Schreiben vorbereitet und bietet eine andere Lösung an: den Wechsel auf eine Reparaturkostenversicherung. Hierbei ändert sich für Händler und Hersteller nicht viel und man kann weiterhin auf die bequemen CarGarantie-Prozesse vertrauen.

AH: Wie funktioniert das? Was ist der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Reparaturkostenversicherung?

C. Schlicker: Bei einer Garantie gibt der Händler ein Garantieversprechen an seine Kunden. Diese Garantie kann er dann zum Beispiel bei CarGarantie versichern, einige Händler setzen aber auch auf selbstfinanzierte Eigengarantien. Bei einer Reparaturkostenversicherung versichern sich die Kunden direkt bei CarGarantie. Der Händler tritt hierbei über einen Vermittlungsvertrag als Vermittler auf.

AH: Und Reparaturkostenversicherungen sind nicht von den Auswirkungen des BMF-Schreibens betroffen?

S. Schüren: Nein. Da der Händler hier "nur" als Vermittler auftritt, muss er nicht die steuerrechtlichen Anforderungen eines Versicherers erfüllen. Ebenso ist bei dem Einsatz einer Reparaturkostenversicherung die gegebenenfalls schwierige Abgrenzung zwischen entgeltlich und unentgeltlich nicht notwendig. Deshalb sollten auch Händler, die bislang auf eine Eigengarantie setzen, überprüfen, ob ihre Garantiezusage als entgeltlich oder unentgeltlich zu bewerten ist und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen aus der Bewertung ableiten.

Gegen Kostenansprüche versichern

AH: Wie unterstützt CarGarantie Handel und Hersteller bei diesem Thema?

C. Schlicker: Auf zwei Arten. Zum einen kann man künftig die unentgeltliche Garantiezusage in Verbindung mit dem CarGarantie-Kombinationsmodell nutzen, bei dem der Händler dem Kunden einen Kostenschutz zusichert und sich gleichzeitig bei CarGarantie gegen diese Kostenansprüche versichert. Zum anderen eben über den Wechsel auf Reparaturkostenversicherungen, bei denen der Handel weiterhin entgeltliche Kostenschutzzusagen treffen kann, hierbei aber nur als Vermittler auftritt. CarGarantie ist auf beide Modelle optimal vorbereitet.

AH: Was würden Sie Handel und Herstellern raten?

C. Schlicker: Die Entscheidung zwischen unentgeltlicher Garantie und Reparaturkostenversicherung ist sehr händlerindividuell, weshalb eine pauschale Aussage hier schwer zu treffen ist. Sicher ist, dass die Nichtbeachtung des Schreibens große Konsequenzen und erhebliche steuerliche Probleme nach sich ziehen kann. CarGarantie bietet hier passende Lösungen an, bei denen für Handel und Hersteller alles weitgehend wie gewohnt bleibt. Bei Fragen zu diesen Lösungen kann man sich immer an unsere Außendienstexperten oder die Directors Cooperations wenden.

AH: Vielen Dank für das Gespräch!


Übersicht: Die Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben

Ab dem 1. Januar 2023 werden Händler bei Vergabe einer entgeltlichen Garantiezusage an ihre Kundschaft steuerrechtlich als "Versicherer" laut Versicherungssteuergesetz angesehen. Diese neue Rechtslage hat für den Handel erhebliche Auswirkungen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.- Der Kunde wird steuerrechtlich zum Versicherungsnehmer. Der Händler muss die anfallende Versicherungssteuer abführen.- Händler müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren, um eine Versicherungssteuernummer zu erhalten. Eine separate Rechnungsstellung für die Garantiezusage und den Kfz-Verkauf ist notwendig. Außerdem sind spezielle Aufzeichnungspflichten und eine monatliche, elektronische Anmeldung und Abführung der Versicherungssteuer sowie Versicherungssteueraußenprüfungen notwendig.- Auf Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Garantiereparatur (Ersatzteile, Gemeinkosten) ist kein Vorsteuerabzug mehr möglich.Händler können sich vor diesen Konsequenzen schützen, indem sie unentgeltliche Garantiezusagen anbieten oder für entgeltliche Garantiezusagen auf eine Reparaturkostenversicherung wechseln.

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