Urteil: Augen auf beim GW-Ankauf

Selten wird ein Kunde mit seinem Fahrzeug abgewiesen, auch wenn es sich dabei um einen Unfallwagen handelt. Ein Urteil des OLG Naumburg zuungunsten von gewerblichen Käufern gibt Händlern Anlass zu Vorsichtsmaßnahmen.
In der Branche kennt es jeder: Es wird ein Gebrauchtwagen von einer Privatperson angekauft und anschließend weitervermarktet. Ob der Ankauf im Rahmen einer Inzahlungnahme neben einem Neuwagengeschäft oder als unabhängiges Geschäft erfolgt: Selten wird ein Kunde mit seinem Fahrzeug abgewiesen, auch wenn es sich dabei um einen Unfallwagen handelt. Ein aktuelles Urteil des OLG Naumburg vom 13. Mai 2024 (Az.: 12 U 164/23) zuungunsten von gewerblichen Käufern gibt Händlern Anlass zu Vorsichtsmaßnahmen.
Eine maßgebliche Rolle spielt dabei die Regelung des § 442 Abs. 1 BGB, welche besagt, dass ein Käufer wegen eines Mangels mit seinen Rechten ausgeschlossen ist, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Sofern dem Käufer der Mangel aufgrund von grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, kann er seine Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder…
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