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Auto-Ersatzteile: Bereitstellungspflicht gefordert

08.04.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Auto-Ersatzteile: Bereitstellungspflicht gefordert
Autohersteller sollten Ersatzteile vorhalten müssen, findet der Petitionsausschuss des Bundestages.
© Foto: Sp-X

Wer Auto-Ersatzteile benötigt, muss hoffen, dass der Hersteller sie noch vorhält. Eine Pflicht besteht nicht.

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Autohersteller sollten nach Ansicht des Petitionsausschusses im Bundestag verpflichtet werden, die Ersatzteilversorgung über die übliche Lebensdauer von Fahrzeugen sicherzustellen. Die Parlamentarier stimmten mit Mehrheit dafür, dem Verkehrsministerium eine entsprechende Petition zu überweisen. 

Neben der Bereitstellungspflicht sieht die Petition vor, die maximal zulässige Lieferzeit auf vier Wochen zu beschränken. Zur Begründung seiner Angabe verwies der Petent auf Daten von Automobilclubs, denen zufolge jeder dritte Autofahrer schon einmal mehr als zwei Wochen auf ein Ersatzteil habe warten müssen. In jedem zehnten Fall sei gar keine Lieferung erfolgt. 

Bislang existierten weder für den Zeitraum der Bevorratung noch für Lieferzeiten gesetzliche Vorgaben, so der Petitionsausschuss. Von einer entsprechenden Regelung könnte sowohl für die Kundenbindung als auch bei der Nachhaltigkeit profitieren.

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