Ende Januar empfahl der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag, Unfallfahrzeuge künftig häufiger mit gebrauchten Ersatzteilen zu reparieren, sofern diese technisch gleichwertig, verfügbar und für den Geschädigten zumutbar sind. Ziel sind Kostensenkungen sowie ökologische Vorteile. Voraussetzung dafür seien verbindliche Qualitätsstandards und leistungsfähige digitale Plattformen zur transparenten Beschaffung gebrauchter Teile (wir berichteten).
Marge und Haftung weiterhin ungeklärt
Gleichzeitig warnte die EUROGARANT AutoService AG in Person von Vorstand Peter Börner vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Werkstätten. Versicherer würden zunehmend über Softwarelösungen den Einsatz gebrauchter oder alternativer Erstausrüsterteile steuern und selbst bestellen. Dadurch entfalle die Ersatzteilmarge der Werkstätten – bislang eine der letzten relevanten Ertragsquellen. Zudem seien zentrale Fragen zu Haftung, Gewährleistung, Qualitätsnachweisen und möglichen Wertminderungen nach wie vor "größtenteils ungeklärt".
Der ZKF und die EUROGARANT AutoService AG fordern daher, Entscheidungen über Ersatzteilart, Lieferant und Qualität weiterhin den reparierenden Betrieben zu überlassen und vor einem breiten Einsatz gebrauchter Teile gemeinsam klare Regeln und faire Vergütungen festzulegen.
Die ausführliche Pressemeldung der EUROGARANT AutoService AG können Sie HIER aufrufen.