AK V: Unfallreparatur mit Gebrauchtteilen bekommt zum 2. Mal den Segen aus Goslar

02.02.2026 15:34 Uhr | Lesezeit: 6 min
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Die Referenten des für die Schadenbranche wichtigsten AK V zum Thema "Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen" (v.l.): RA Jens Dötsch, Richterin Dr. Soledad Bender, Ministerialrat Prof. Dr. Hans-Georg Bollweg (Leiter), Kfz-Sachverständiger Marco Schmitz und AZT-Geschäftsführer Dr. Christian Sahr.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Exakt 27 Jahre nach 1999 wurde in Goslar jetzt die Unfallinstandsetzung mit Gebrauchtteilen zum zweiten Mal positiv beschieden. Ausgeschlossen sind sicherheitsrelevante Bauteile, die weiterhin nur mit Neuware ersetzt werden dürfen. Die Forderungsliste ist geschrieben, jetzt muss es der Markt richten.

Der Gebrauchtteil-AK stand unter der Leitung von Prof. Dr. Hans-Georg Bollweg, Ministerialrat im Bundesjustizministerium a. D., Berlin. Als Referenten traten auf: Dr. Christian Sahr (Geschäftsführer AZT Automotive GmbH, Allianz Zentrum für Technik, Ismaning), RA Jens Dötsch (Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Mitglied im Vorstand der ArGe Verkehrsrecht des DAV, Kanzlei RAe Görgen & Dötsch, Andernach), Marco Schmitz (Kfz-Sachverständiger, Vize-Präsident des BVSK Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., Itzehoe) und Dr. Soledad Bender (Richterin am Oberlandesgericht München, 10. Zivilsenat / Verkehrsunfallsachen).

Vorbemerkungen

Heute wie auch schon zum 37. VGT im Januar 1999 war die Initiative für die Gebrauchtteil-Reparatur eigentlich die gleiche: Wie vor 27 Jahren, so treibt auch jetzt wieder die Allianz Versicherung über ihr AZT in Ismaning das Thema an. Mit dem Unterschied, dass 1999 noch mit Telefon, Telefax und Brief gearbeitet wurde und in der heute digitalisierten Welt die medialen Möglichkeiten völlig andere sind: Anfragen und Bestellungen laufen über große IT-Portale in Echtzeit und auch die Dokumentation und Qualitätssicherung gebrauchter Teile ist mit der von vor fast 30 Jahren nicht mehr vergleichbar. Was jetzt noch fehlt, sind "Bündnispartner" der Allianz aus der Kfz-Assekuranz, die einfach nur "mitziehen". net.casion und ClaimParts haben vor zwei Jahren mit dem sogenannten "Grünen Kreislauf" die Grundlagen geschaffen, um mittel- und langfristig bei "nachhaltigen" bzw. "zeitwertgerechten" Reparaturen mit partizipieren zu können.

In der Breite des Marktes wird der Weg zur "Grünen Reparatur" noch ein weiter sein, da nicht alle Marktteilnehmer jetzt ihre Argumente – für die sie durchaus ebenfalls gute Gründe vortragen können – von jetzt auf gleich über Bord werfen wollen bzw. werden. Insbesondere Anwälte, aber auch Sachverständige und sogar Werkstätten wollen sich nicht "kampflos" ergeben.

Themenstellung für den Arbeitskreis

Die Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen bei der Reparatur eines Unfallschadens ist in der Praxis bislang kein Standard, obwohl Nachhaltigkeitsaspekte und Kosteneffizienz das eigentlich nahelegen. In der Kasko- wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden grundsätzlich Neuteile verwendet. Bereits der 37. Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte 1999 den Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen aus ökologischen wie ökonomischen Gründen befürwortet, getan hat sich seitdem aber nicht viel. Nun gibt es erneut Ansätze von Versicherern, zur "zeitwertgerechten" Reparatur umzusteuern.

Diskutiert wurden deshalb die Voraussetzungen und Hindernisse für den verstärkten Einsatz geprüfter Gebrauchtteile bei Unfallreparaturen. Im Fokus standen rechtliche und praktische Fragen zur Schadenregulierung in der Kasko- und Haftpflichtversicherung insbesondere:

• Lässt sich eine nachhaltige Reparaturpraxis rechts- und versicherungssicher gestalten? Wenn ja, wie?

• Wie kann der Markt die Gleichwertigkeit gebrauchter Ersatzteile gewährleisten? Wo funktioniert die Nutzung und Beschaffung von Ersatzteilen aus dem Gebrauchtteilemarkt bereits, wo bestehen noch Probleme oder Stolpersteine?

• Welche Gebrauchtteile kommen primär infrage und welche scheiden aus?

• Welche Regelungen gelten für Garantie und Gewährleistung, und wie werden die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt?

Verabschiedete Resolution

1. Der Arbeitskreis empfiehlt, zur Reparatur von Kasko- und Kfz-Haftpflichtschäden verstärkt gebrauchte Ersatzteile zu verwenden, wenn – technisch und wirtschaftlich betrachtet – der Unfallschaden nur durch einen Austausch von Teilen behoben werden kann. Die Verwendung von Gebrauchtteilen ist in vielen Fällen aus ökologischer und ökonomischer Sicht vorteilhafter.

2. Der Arbeitskreis stellt fest, dass auch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen einen Unfallschaden fachgerecht beheben und den Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger oder seinen Versicherer erfüllen kann. Dafür muss das Gebrauchtteil dem beschädigten Teil in Art und Güte entsprechen. Zudem muss dem Geschädigten eine Reparatur mit Gebrauchtteilen zumutbar sein; insbesondere müssen diese in örtlicher und zeitlicher Hinsicht problemlos am Markt beschafft werden können. Unter diesen Voraussetzungen entspricht die Reparatur mit Gebrauchtteilen mehr den gesetzlichen Anforderungen des Schadensrechts als die Reparatur mit Neuteilen. Sicherheitsrelevante Teile müssen weiterhin durch Neuteile ersetzt werden.

3. Um eine Reparatur mit Gebrauchtteilen zu fördern, müssen einheitliche Standards festgelegt werden, die eine präzise Feststellung von Identität, Qualität, Herkunft und Alter des Gebrauchtteils sicherstellen und von allen Beteiligten akzeptiert werden. Die Einhaltung dieser Standards muss überprüft werden.

Weiterhin müssen sich digitale Plattformen für Gebrauchtteile etablieren, die solche standardisierten Teile in für den Markt ausreichender Anzahl bereithalten, transparente und verbindliche Angebote unterbreiten und diese Teile ebenso zügig wie Neuteile an die Reparaturwerkstätten ausliefern.

4. Die an einer Reparatur von Unfallfahrzeugen Beteiligten sind aufgerufen, gemeinsam die notwendige Infrastruktur für eine ausreichende Versorgung des Marktes mit standardisierten Gebrauchtteilen und deren Verfügbarkeit sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen und Verbände der Versicherungswirtschaft, der Automobilhersteller, der Autoverwerter, der Reparaturwerkstätten, der Leasing- und Finanzierungswirtschaft, der digitalen Plattformen und die Verbände der Autofahrer.

HASHTAG


#64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

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