AK VII: Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten

02.02.2026 15:33 Uhr | Lesezeit: 7 min
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Tauchten thematisch tief in bestehende Gesetzesgrundlagen sowie in nationale und internationale Parameter der Beurteilung von Verletzungsgraden nach Unfällen ein (v.l.): Kirsten Lühmann (AK-Leitung), Michael Beitz, Dr.-Ing. Axel Malczyk und Priv.-Doz. Dr. med. Christopher Spering als Referenten.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Einen für viele VGT-Teilnehmer anderen Inhalt als erwartet hatte der AK VII: Hier ging es mitnichten um Fahrzeugdaten zur schnelleren Aufklärung eines Unfalls und der Schuldfrage. Vielmehr soll die Verfügbarkeit detaillierterer Daten erhöht werden, um Verkehrsopfer entsprechend ihrer Verletzung bereits bei der Unfallaufnahme besser kategorisieren zu können. Darin sieht der AK einen "wesentlichen Baustein" zur Verhinderung von Verkehrsunfällen.

Die Leitung des AK VII zur Kernforderung nach mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten oblag Kirsten Lühmann, Präsidentin Deutsche Verkehrswacht, Berlin

Die unterschiedlichen Positionen zum Thema trugen vor: Dr.-Ing. Axel Malczyk (Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherer, Fahrzeugsicherheit, Berlin), Priv.-Doz. Dr. med. Christopher Spering (Leiter Spezielle Unfallchirurgie, Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie, Universitätsmedizin Göttingen) und Michael Beitz (Polizeioberrat, Hessisches Innenministerium, Landespolizeipräsidium, Referat Verkehr, Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten der Länder / AG VPA, Wiesbaden). 

Themenstellung für den Arbeitskreis

Die Unfallforschung nutzt regelmäßig die amtliche Verkehrsunfallstatistik, um Schwerpunkte und Trends bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland zu erkennen. Grundlage dieser Daten ist die polizeiliche Verkehrsunfallanzeige (VUA). Ihr Detailierungsgrad ist bereits hoch, muss aber auch aktuelle Entwicklungen einbeziehen, etwa neue Fahrzeugarten, wie Lastenräder. Unfälle von Zufußgehenden werden ebenfalls erfasst, wenn ein Fahrzeug involviert ist. Alleinunfälle, um beispielsweise Gefahrenstellen auf Gehwegen zu identifizieren, werden nicht erfasst. Hierfür müsste sowohl definiert sein, wie sich ein Verkehrsunfall Gehender von persönlichem oder körperlichem Unvermögen ohne äußere Einflüsse abgrenzt, als auch, was einen sicheren Gehweg konkret ausmacht. Unabhängig davon ist ein massiver Mehraufwand durch die Aufnahme von Alleinunfällen zu erwarten, wobei dennoch ein großes Dunkelfeld verbliebe.

Mit sinkender Zahl von Getöteten im Straßenverkehr müssen zunehmend auch Unfallopfer Beachtung finden, die mit lebensbedrohlichen Verletzungen zwar überleben, aber oft lebenslang an den Folgen leiden. Die VUA kennt für Verletzte ohne Todesfolge derzeit nur die Kategorien "leichtverletzt" und "schwerverletzt" und macht die Unterscheidung allein am Kriterium fest, ob eine verunglückte Person unmittelbar nach dem Unfall stationär im Krankenhaus aufgenommen wird.

In der Realität reicht die Bandbreite "Schwerverletzter" daher von fast Unverletzten, die für wenige Tage zur Beobachtung in der Klinik verbleiben, bis hin zu Pflegefällen als Folge erlittener Polytraumata. Daher wird seit Jahren gefordert, "Schwerverletzte" in der VUA in zwei Kategorien zu unterteilen, die durch einen etablierten Verletzungsschwere-Kennwert, den sogenannten Maximum Abbreviated Injury Scale (MAIS), definiert werden. Dieser beschreibt auf einer Skala von MAIS1 bis MAIS6 den Grad der Lebensbedrohung des gesamten Verletzungsbildes und muss durch klinisches Personal bestimmt werden. Schweregrade MAIS3 und höher („MAIS3+“) gelten dabei als potenziell lebensbedrohlich, sind aber auch mit einem erhöhten Risiko für Langzeitfolgen verbunden.

Die erweiterte Differenzierung "Schwerverletzter" (in solche mit und solche ohne MAIS3+) würde bei der Beurteilung der Unfallfolgen für Verletzte auch die anatomische Verletzungsschwere berücksichtigen und helfen, weiße Flecken im Unfallgeschehen zu identifizieren und gezielte Präventionsarbeit zu betreiben. Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung sieht in der Erfassung lebensbedrohlich Verletzter (MAIS3+) eine wichtige Maßnahme auf dem Weg zur Vision Zero, und die Europäische Kommission fordert von ihren Mitgliedstaaten, deren Anzahl jährlich zu berichten. Es sind daher praxisgerechte Lösungen gefragt, um mit geringem Mehraufwand weitergehende Daten zu den Schweregraden, insbesondere zu MAIS3 und MAIS3+ zu erlangen.

Die qualifizierte Aufnahme von Verkehrsunfällen ist Grundlage für eine aussagekräftige Unfallanalyse sowie -forschung und somit Basis für Handlungsempfehlungen zur Verkehrsunfallprävention in allen drei Bereichen Mensch, Technik und Infrastruktur. Die fortschreitende Digitalisierung schafft die Voraussetzung einer differenzierteren Unfallaufnahme, setzt aber auch entsprechende Rechtsetzung voraus. In diesem Kontext empfiehlt der Arbeitskreis:

Verabschiedete Resolution

1. Die Aufnahme der Unterkategorie "potentiell lebensbedrohlich verletzt" Maximum Abbreviated Injury Scale (MAIS3+) soll als Unfallfolge in die amtliche Verkehrsunfallstatistik für die Kategorie "Schwerverletzt" aufgenommen werden. Der internationale Standard der AIS-Feststellung ist flächendeckend in den Kliniken zu erhalten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationsweitergabe an die Polizei sind dafür zu schaffen. Spätestens nach Feststellung von MAIS3+ in der Klinik ist die Weiterleitung zukünftig automatisiert anzustreben. Die Einstufung als Unfallhäufung darf durch die Unterkategorie nicht abgeschwächt werden.

2. Aufgrund sich verändernder technischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sollten die Parameter der Unfallerhebung grundlegend auf ihre Erforderlichkeit sowie Aktualität geprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.

3. Zur Verbesserung der Unfallanalyse und -forschung wie z. B. German In-Depth Accident Study (GIDAS) und TraumaRegister DGU ist eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um die im Fahrzeug vorhandenen elektronischen sowie die medizinischen Daten ohne Einwilligung pseudonymisiert erheben und verarbeiten zu können.

4. Frei zugängliche und aufbereitete Unfalldaten sind für die Verkehrsunfallprävention unverzichtbar. Daher ist es erforderlich, dass Destatis die Fachserie 8 Reihe 7 sowie die Sonderauswertungen wieder in vollem Umfang zur Verfügung stellt.

5. Der Präventionsbedarf bei Alleinunfällen von zu Fuß Gehenden betrifft insbesondere Mängel in der Infrastruktur. Kommunale Meldestellen müssen bekannter gemacht und für eine zeitnahe und strukturierte Erfassung auch von Verunfallten genutzt werden. Die Definition eines Verkehrsunfalls nach dem Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz ist ausreichend.

HASHTAG


#64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

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