AK III: Ablenkung am Steuer soll scharf sanktioniert werden

02.02.2026 15:35 Uhr | Lesezeit: 5 min
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"Ablenkung am Steuer als erhebliches Unfallrisioko" behandelten im AK III (v.l.):  Polizeirat Anton Schäler, UDV-Leiterin Kirstin Zeidler, Prof. Dr. jur. Dieter Müller (Leitung) und Dr. jur. Dr. rer. pol. Hans Steege (am Pult).
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Zur Reduzierung von Unfällen durch Ablenkung sollen die Führer eines Kfz künftig mit zwei statt bisher einem Punkt sanktioniert werden und Radfahrer einen Punkt erhalten. Auch das Bußgeld soll bei Kfz auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und Schädigung sogar auf 750 Euro angehoben werden.

Im VGT-AK III  "Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co." ging es u.a. auch um eine etwaige KI-gestützte Verkehrsüberwachung, aber auch um Themen wie Beweisführung und Ahndung von Regelverstößen und – last but not least – um Prävention und Aufklärung. 

Die Leitung des Arbeitskreises oblag Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Leiter Studienbereich Verkehrswissenschaften, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Rothenburg/Oberlausitz. Referenten zum Themen-Konglomerat waren Kirstin Zeidler (Leiterin Unfallforschung der Versicherer, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin), Marco Schäler (M. A., Polizeirat, Dozent für Verkehrsrecht an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz) und Dr. jur. Dr. rer. pol. Hans Steege (Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart). 

Themenstellung für den Arbeitskreis

Ablenkung am Steuer gilt seit einer entsprechenden wissenschaftlichen Studie des AZT aus dem Jahr 2011 als ein erhebliches Unfallrisiko. Belastbare (amtliche) Statistiken, wie häufig Ablenkung zu Unfällen führt, gibt es allerdings nicht. Der Nachweis ist schwierig, die Dunkelziffer hoch – auch weil in der Regel niemand freiwillig entsprechendes Fehlverhalten während der Fahrt zugeben möchte.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen elektronische Geräte während der Fahrt nur unter folgenden Bedingungen genutzt werden: Das Gerät wird hierfür weder aufgenommen, noch gehalten und eine Sprachsteuerung benutzt. Oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes wendet der Fahrende seinen Blick dafür nur "kurze Zeit" vom Fahrgeschehen ab. Dies gilt für Handys, Tablets, Laptops, Touchscreens und andere technische Geräte.

Der Arbeitskreis diskutierte in Goslar neue Möglichkeiten zur besseren Entdeckung von Verstößen, etwa durch die seit kurzem nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich erlaubte Monocam ("Handy-Blitzer").

Im Hinblick auf die aktuelle europäische KI-Verordnung stellte sich die Frage der Zulässigkeit von intelligenter Verkehrsüberwachung. Der Arbeitskreis erörterte, welche Anforderungen Hersteller und Behörden bei deren Einsatz erfüllen müssen.

Kernfragen dabei waren:

• Welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Monocams gibt es?

• Welche Maßnahmen seitens Gesetzgebung und Automobilindustrie könnten helfen, diese Unfälle zu vermeiden?

• Wie sollten Fahrzeugtechnik und -bedienung gestaltet sein, um Ablenkung zu reduzieren?

• Welche Möglichkeiten der Aufklärung und der Prävention gibt es?

• Sind die aktuellen Rechtsfolgen bei Verstößen angemessen oder gibt es Reformbedarf?

Verabschiedete Resolution

Um Ablenkung als Unfallursache zu reduzieren, empfiehlt der Arbeitskreis folgende, noch genauer zu evaluierende Maßnahmen:

1. Die o.g. Gruppen sind auf die Vielfältigkeit der Ablenkungsgefahren mittels verstärkter Öffentlichkeitsarbeit zu sensibilisieren.

2. Es ist überall eine adäquate Kontrolldichte herzustellen, insbesondere mittels innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z.B. "Handy-Blitzer"). Um divergierende Ländergesetze zu vermeiden, ist eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

3. Die polizeiliche Verkehrsüberwachung stößt aufgrund des unbestimmten Rechtsbegriffs der "kurzen Blickzuwendung" in § 23 StVO in der Beweisdokumentation an ihre Grenzen. Der unbestimmte Rechtsbegriff ist zu präzisieren; Forschung kann die Grundlage dafür liefern. Zudem sollte der § 23 StVO als Verbotsnorm formuliert werden.

4. Bei Regelverstößen sind für Kraftfahrzeug-Führende statt bisher einem künftig zwei Punkte zu vergeben, bei Radfahrenden statt bisher keinem ein Punkt. Zudem wird die Erhöhung des Bußgelds bei Kfz auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und Schädigung auf 750 Euro empfohlen.

5. Der Arbeitskreis fordert die Hersteller auf, Fahrzeugbedienung intuitiv und ablenkungsarm zu gestalten und zu verbessern. Komfort- und Infotainmentsysteme sind generell bezüglich der Sicherheitsrelevanz zu messen und im Fahrbetrieb zu begrenzen.

6. Der Bund setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass der in Neufahrzeugen vorgesehene Ablenkungswarner deutlich früher anspricht und alle Warnungen im Event Data Recorder zur Unfallanalyse gespeichert werden.

7. Ablenkung im Straßenverkehr ist als Ausbildungsthema in die Lehrpläne von Schulen und Fahrschulen aufzunehmen.

HASHTAG


#64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

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