AK VI: Führerschein – Verzweifelte Suche nach Lösungen

02.02.2026 15:34 Uhr | Lesezeit: 8 min
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Die Referenten für die unterschiedlichen Standpunkte im Führerschein-AK VI (v.l.): Ralf Geisert, Dipl.-Ing. Mathias Rüdel, Prof. Dr. habil. Dietmar Sturzbecher, Marc-Philipp Waschke und Wolfgang Juris (Leitung des AK).
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Durschnittliche Kosten von rund 3.500 Euro und darüber bei gleichzeitig extrem hohen Durchfallquoten charakterisieren seit Jahren den Führerscheinerwerb. Der VGT-AK hat jetzt einen Forderungskatalog aufgestellt, der alles besser machen soll. Im Sinne der Verkehrssicherheit kommt künftig auch einer frühestmöglichen Gefahrenerkennung und -vermeidung mehr Priorität zu.

Der Arbeitskreis wurde geleitet von Wolfgang Juris, Verwaltungswirt, ehem. Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 Verkehr. Als Referenten traten an: Ralf Geisert (Ltd. Polizeidirektor, Leiter Oberste Straßenverkehrsbehörde, Saarländisches Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Saarbrücken), Prof. Dr. habil. Dietmar Sturzbecher (Pädagogischer Psychologe, Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung, Kremmen/Brandenburg), Dipl.-Ing. Mathias Rüdel (TÜV I DEKRA arge tp 21 GmbH, Arbeitsgemeinschaft Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, Dresden) und Marc-Philipp Waschke (Referent Verkehrspolitik, ACE Auto Club Europa e. V., Berlin). 

Themenstellung für den Arbeitskreis

Der AK VI  zum Thema "Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?" befasste sich mit einem Thema, das insbesondere für Fahranfänger im Laufe der Jahre zu einem oftmals nicht mehr zu leistenden Kosteninvest geworden ist. Hinzu kamen Durchfallerquoten von teils bis zu 80 Prozent in Theorie und/oder Praxis. Die Folge davon wiederum waren weitere Kostensteigerungen durch neuerliche Fahrstunden und Prüfungsgebühren. Durchschnittlich 30 bis 35 Fahrstunden und Kosten von rund 3.500 Euro sind heute der Durchschnitt, oftmals kommen die Führerscheinanwärter aber auch auf noch deutlich darüberliegende Quoten.

Ein Fahrlehrer aus dem oberbayerischen Landkreis Ebersberg hat unserer Redaktion ganz aktuell davon berichtet, dass eine Führerscheinkandidatin bei ihm insgesamt 13 Jahre gebraucht habe, bis sie endlich im Besitz ihrer Fahrerlaubnis war... Die effektiven Kosten wollten wir in diesem Fall nicht mehr weiter hinterfragen. Auch wenn solche Langzeit-Kandidaten doch eher die Ausnahmen sein dürften, so zeigen aber auch die durchschnittlichen Fahrstunden und Führerscheinkosten das weit verbreitete Dilemma mehr als deutlich auf. 

Gesamtes Ausbildungssystem hinterfragen!

Der AK VI suchte deshalb speziell auch nach den Gründen für die niedrigen Bestehensquoten trotz hoher Kosten und ging u.a. der Frage nach, ob die derzeitigen Prüfungsformen überhaupt noch zeitgemäß sind und ein sogenannter "Stufenführerschein" möglicherweise eine denkbare Alternative sein könnte. Viele Unbekannte also, die es erst einmal abzuklären und am Ende auch noch erfolgreich durch den Gesetzgebungsprozess zu bringen gilt. Geübte Goslar-Reisende wissen, dass zuweilen auch viele Jahre ins Land ziehen können, bis sich wirklich Entscheidendes bewegt. Hier sei beispielhaft an das jahrzehntelange Bestreben des BVSK nach einem anerkannten Berufsbild für einen Kfz-Sachverständigen erinnert.

Zum komplexen System der Fahrschulausbildung gehören nach dem Dafürhalten des AK nicht nur die Vermittlung der Fahrpraxis und die Fahrerlaubnisprüfung. "Diese umfasst auch die Ausbildung von Fahrlehrern und Prüfern sowie die Fahrschulüberwachung", so der AK. Konkret: Auch die Qualifikation und Befähigung von Fahrschulen und Fahrlehrern gehört immer wieder neu hinterfragt.

Wandel und Anpassung müssen auch geleistet werden

Der VGT-AK sieht das System "in einem kontinuierlichen Anpassungsprozess mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Fahranfängerausbildung zu gewährleisten". Diese diene letztlich auch der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Zu berücksichtigen seien hierbei zudem auch die umfangreichen Vorgaben des europäischen und nationalen Verkehrsrechts, die Erkenntnisse wissenschaftlicher Studien und die Interessen der betroffenen Personen und Institutionen.

Vor diesem Hintergrund ging es um Fragestellungen wie zum Beispiel:

  • Was sind mögliche Gründe für den Erfolg bzw. Misserfolg bei der Ausbildung und Prüfung?
  • Was konnte durch bisherige Maßnahmen in Bezug auf die Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit erreicht werden?
  • Welche weiteren Maßnahmen sind denkbar?
  • Wie könnte sich ein Stufenführerschein für Fahranfänger auf die Verkehrssicherheit auswirken?
  • Wie ist die Bezahlbarkeit für Fahrschüler mit der Qualität und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer vereinbar?
  • Wie werden Verbraucherschutzrechte gewährleistet?

Verabschiedete Resolution

1. Die Ausbildungsqualität besitzt gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang. Die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung wird qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht.

2. Der Arbeitskreis fordert eine professionelle Fahrausbildung, die interaktiven Präsenzunterricht mit digitalen Lernformen verzahnt. Durch ein bundesweites Referenz-Curriculum mit Mindestausbildungsinhalten, verbindlichen Lernstandsbeurteilungen und fachgerechten Standards für Prüfungen, Simulatoren und Fahrschulüberwachung werden höchste Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit garantiert.

3. Für den ergänzenden Simulatoreinsatz und das ergänzende synchrone e-Learning sind Ausbildungskonzepte und Gütekriterien zu entwickeln und zu erproben.

4. Der Kompetenzbereich "Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung" soll in der Fahranfängervorbereitung stärker priorisiert werden.

5. Es ist ein Mobilitätszuschuss einzuführen, um den Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.

6. Laienausbildung wird abgelehnt. Es sollen Maßnahmen zur Erweiterung des "Begleiteten Fahrens" unter Beteiligung der Praxisvertreter (z.B. Fahrlehrerverbände) entwickelt und erprobt werden.

7. Es sollen ausreichend Kapazitäten bereitgestellt werden, um einen zügigen Führerscheinerwerb zu ermöglichen.

8. Mit den empfohlenen Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert, die Verantwortung der Fahrlehrer gestärkt, die Bestehensquoten in den Prüfungen erhöht und damit auch eine Kostensenkung für Verbraucher ermöglicht werden.

Kommentar zur Resolution

Aktuell klagen viele Fahrschulen über ausbleibende Schüler, nachdem die Politik eine Reform der Führerscheinausbildung mit Absenkung der Kosten angekündigt hatte. Wann es nach dem 64. Verkehrsgerichtstag und der im AK VI verfassten Resolution tatsächlich zu Veränderungen im aktuellen Fahrschulbetrieb kommen wird, die gleichzeitig der Forderung nach mehr Qualität und Verkehrssicherheit bei gleichzeitig einer kürzeren, dafür aber erfolgreicheren Ausbildung entsprechen, bleibt fraglich. Auch die Ausgestaltung und Realisierung eines bislang fiktiven "Mobilitätszuschusses" wird kaum Kosten in erklecklicher Höhe abfangen – sofern der Zuschuss am Ende überhaupt eingeführt wird.

Was wirklich Sinn macht

Zu begrüßen aber bleibt der Ruf nach einem begleitenden Simulatortraining und der Optimierung von "Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung". Das sind vermutlich die besten und wichtigsten Eckpfeiler für ein idealerweise langes und unfallfreies Fahren – mit welchem Verkehrsmittel auch immer. Wer potentielle Gefahren frühestmöglich und schon im Ansatz ihrer Entstehung erkennt, wird in der Regel immer die richtige Entscheidung treffen und damit das Risiko idealerweise komplett nivellieren können und unfallfrei bleiben. (WKP) 

HASHTAG


#64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

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