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Automobilhandel: Neues Kaufrecht, neue Aufgaben

02.11.2022 07:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Recht Gewährleistungsrecht
Das neue Kaufrecht beinhaltet einige Fallstricke.
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Ob Sachmängelhaftung, Fahrzeugzustand oder Software-Updates: Das Kaufrecht führt im Handel seit Anfang dieses Jahres zu einigen Neuerungen – und vor allem deutlichem Mehraufwand für Betriebe und Verkäufer. Ist der Handel gewappnet?

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Seit 1. Januar 2022 gibt es ein neues Kaufrecht, dass die Position des Automobilhandels im GW-Geschäft – wie sollte es anders sein – verschlechtert hat und die Prozesse komplizierter macht. Das hat sich inzwischen auch herumgesprochen. Fast 90 Prozent der Befragten im aktuellen AUTOHAUS Panel geben an, dass Ihnen die Auswirkungen bekannt sind. Die Risiken, die daraus resultieren, haben die Entscheider im Handel von ihren Händlerverbänden und den Fachmedien erfahren. Als Infoquelle Nummer drei wird die jeweilige Innung angegeben.

Die Weitergabe der neuen Verkaufsbedingungen ist von den Verantwortlichen in Form von Coaching-Maßnahmen erfolgt (40 Prozent), schriftlich (19 Prozent). Schriftlich Informationen und persönliches Training haben 16 Prozent der Verkäufer erhalten. 61 Prozent haben Maßnahmen ergriffen, um die Risiken, die für den Handel aus dem neuen Recht resultieren können, zu minimieren. 27 Prozent haben dagegen bisher nichts getan.

Kommentar AUTOHAUS pulsSchlag 10/2022

Fast zwei Drittel informieren jetzt den Käufer auf einem Extra-Formular überdie Abweichung des Fahrzeugs von der objektiven Beschaffenheit. Dazu gehören beispielsweise Altschäden, die Verkürzung der Gewährleistung auf ein Jahr, Re-Import-Infos sowie atypische Nutzung wie Taxi oder Mietwagen. 75 Prozent weisen inzwischen den Kunden bereits bei der verbindlichen Bestellung auf die Verkürzung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr hin. 80 Prozent ist außerdem bekannt, dass sich aktuelle Updates nur dann vermeiden lassen, wenn dies im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen wurde. 45 Prozent machen inzwischen Fahrzeugbilder unmittelbar vor der Übergabe an den Kunden. 

Es gibt mit der neuen Regelung jetzt wesentlich mehr zu tun. Damit ist klar, dass 82 Prozent den aktuellen Stand des Kaufrechts als Verschlechterung betrachten.

© Foto: AUTOHAUS

Der AUTOHAUS pulsSchlag ist Teil der Wissensplattform AUTOHAUS next. Mehr zum Top-Thema des Monats und zum aktuellen Neuwagen-, Gebrauchtwagen- und Aftersalesgeschäft der Branche finden Sie in der Ausgabe 6/2022. Das Stimmungsbarometer des deutschen Autohandels erscheint monatlich in Kooperation mit puls Marktforschung, CarGarantie sowie Santander. Mehr zu den Bezugsmöglichkeiten erfahren Sie unter www.autohaus.de/pulsschlag

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