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Behördenpanne: VW entgeht Millionen-Bußgeld

13.06.2025 14:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
Volkswagen
Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verfolgt.
© Foto: VW

Der VW-Konzern entgeht wegen einer Behördenpanne einem millionenschweren Bußgeld wegen Datenschutzverstößen

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Ein vom Datenschutzbeauftragten gefordertes Bußgeld von 4,3 Millionen Euro wird nicht weiter verfolgt, weil die Staatsanwaltschaft beim entscheidenden Schriftsatz die Unterschrift vergessen hatte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage der dpa bestätigte. Zuvor hatte das niedersächsische Politikjournal "Rundblick" darüber berichtet.

Konkret geht es um Datenschutzverstöße bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals, die der Landesdatenschutzbeauftragte gerügt hatte. Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Diesel-Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson. VW habe seine Mitarbeiter darüber nicht ausreichend informiert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, so der Vorwurf.  

Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sich VW vor Gericht - zunächst mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab dem Autobauer in erster Instanz Ende Februar recht. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, musste diese nun aber zurücknehmen. Grund: Bei der Begründung fehlte die eigenhändige Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts, wie der Sprecher einräumte. Bei Einlegung der Rechtsbeschwerde sei ein formaler Fehler unterlaufen.  

Staatsanwaltschaft spricht von Einzelfall, CDU von Skandal 

Folge: VW muss kein Bußgeld zahlen, das Urteil des Landgerichts zugunsten der Wolfsburger hat Bestand. Offen bleibt, ob das OLG auch so entschieden hätte, da es dort nun keine erneute Verhandlung gibt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sprach von einem Einzelfall, der auf der Verkettung unglücklicher Umstände beruht habe. Er verwies dabei auf die hohe Arbeitsbelastung in der Behörde. 

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Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag sprach von einem Skandal und will die Sache im Rechtsausschuss beraten. Es gehe nicht um ein Versehen am Rande, sondern um einen folgenschweren Fehler, der dem Land Niedersachsen massiven finanziellen Schaden zufügt, sagte eine Sprecherin der Fraktion.

Verwaltungsgericht gab VW nur teilweise recht

Keinen Erfolg hatte VW dagegen mit seiner Klage gegen die zugrundeliegende Datenschutz-Rüge selbst, über die nicht das Landgericht, sondern das Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Dort konnte VW vor einer Woche nur einen Teilsieg erringen. 

Zwar wurden zwei der insgesamt fünf Verwarnungen, die Niedersachsens Datenschutzbeauftragter 2023 ausgesprochen hatte, aufgehoben. Die entscheidende Rüge wegen der mangelhaften Datenschutzinformation, für die das Bußgeld fällig werden sollte, hatte dagegen Bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, VW kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auswirkungen auf das Bußgeld hat das aber nicht mehr.

Der Diesel-Skandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an VW-Dieselmotoren aufgeflogen waren. Die rechtlichen Folgen des Abgasskandals kosteten VW bisher mehr als 32 Milliarden Euro.


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