Wirtschaftsgüter: BFH bestätigt Gewinnzuschlag

Über § 6b EStG besteht die Möglichkeit, Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Neuinvestitionen erfolgsneutral abzuziehen. Gegen den Gewinnzuschlag bestehen laut BFH keine Bedenken.
Werden Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Immobilien, aus dem Betriebsvermögen veräußert, werden in vielen Fällen stille Reserven aufgedeckt, das heißt die Differenz zwischen Verkaufspreis und dem Buchwert. Diese aufgedeckten stillen Reserven führen grundsätzlich zu steuerpflichtigem Gewinn. Hier besteht über § 6b EStG die Möglichkeit, Gewinne aus der…
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