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Investitionsschutz: Missbrauch der Marktmacht

11.08.2025 08:16 Uhr
Uwe Brossette
© Foto: Uwe Brossette

Der Schutz von Investitionen im Autohandel ist in Deutschland nach wie vor hoch umstritten. Eine Entscheidung aus der Schweiz gibt neue Impulse.

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Kurzfassung
1. Markenhändler tätigen hohe Investitionen für ihre Hersteller und sind von diesen abhängig.
2. Bei Kündigung des Händlervertrags werden Händler in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert und erleiden dadurch finanzielle Einbußen.
3. Schweizer Wettbewerbsbehörde urteilt, dass hier Missbrauch der Marktmacht vorliegt. Der Hersteller darf den Händler nicht unbillig behindern.
4. Der Fall ist auch für Deutschland relevant, da hier nahezu identische gesetzliche Regelungen gelten.

Eine Entscheidung der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO), einer mit dem deutschen Bundeskartellamt vergleichbaren Institution, bringt neuen Schwung in die Diskussion um einen gesetzlichen Schutz von Investitionen der Händler. Die Entscheidung fußt auf dem Schweizer "Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen" vom 6. Oktober 1995. Danach dürfen marktbeherrschende und relativ…

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