Unternehmensteuerreform / Missbrauchsregelung bei der Abgeltungssteuer belastet die Kapitaleinkünfte des Mittelstands Steuerreform
contra Mittelstand
Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Die mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz eingeführte Abgeltungssteuer, die ab dem 1. Januar 2009 prinzipiell für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten wird, ist zu begrüßen. Vor allen Dingen soweit damit eine gleichmäßigere und auch steuergerechtere Erfassung von Kapitaleinkünften erreicht werden soll. Doch ist der Gesetzgeber weit übers Ziel hinausgeschossen – besser gesagt, er hat das Ziel völlig verfehlt: Er hat eine "Missbrauchsregelung" (mit § 32 d EStG n.F.) eingeführt, die ganz normale, in keiner Weise missbräuchliche Darlehensgewährungen mit dem vollen Steuersatz von bis zu 45 Prozent bestraft, obwohl eigentlich der Steuersatz auf Kapitaleinkünfte ab 2009 nur noch 25 Prozent…
Mehr Infos finden Sie hier!