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Ausgabe 20/2011: Dichtung oder Wahrheit

24.10.2011 00:00 Uhr

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Dichtung oder Wahrheit

Arbeitszeugnisse E Standardformulierungen und ihre Bedeutung

autohaus-juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner

Ein Arbeitszeugnis ist nach wie vor das Aushängeschild für eine Bewerbung auf eine neue Stelle. Nicht selten muss sich der Arbeitgeber jedoch fragen, ob das Arbeitszeugnis das tatsächliche Verhalten und die tatsächliche Leistung des Bewerbers widerspiegelt. Hierzu folgendes arbeitsrechtliches Bonmot: Ein Arbeitnehmer arbeitete als Lkw-Fahrer für eine Leimfabrik. Hierfür transportierte er tagein tagaus Knochen von verschiedenen Schlachthöfen zu seiner Firma. In regelmäßigen Abständen zweigte er jedoch Ladungen ab und verkaufte sie unter der Hand an ein Konkurrenzunternehmen. Er wurde erwischt und erhielt die fristlose Kündigung. In seinem Arbeitszeugnis stand sodann: „Er war ehrlich bis auf die Knochen …“. Es gilt also zu betrachten, ob es sich bei einem…

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