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unfallreparatur E Neue Entscheidungen des BGH zur fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten Autohaus Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Jahren mehrfach dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet werden kann. Mit zwei weiteren nunmehr veröffentlichten Entscheidungen hat der BGH an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten und diese vertieft. Im Urteil vom 23. 11. 2010 (VI ZR 35/10) ging es um die fiktive Schadensabrechnung bei einem teilreparierten Fahrzeug, in der Entscheidung vom 14. 12. 2010 (VI ZR 231/09) um eine fiktive Teilabrechnung nach vollständiger und fachgerechter Reparatur unter Verwendung von Gebrauchtteilen, wobei die einzuhaltende 130 %-Grenze (Reparaturkosten nicht höher als 130 % des Wiederbeschaffungswertes) nur wegen der Verwendung der…
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