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Feinstaub-Belastung: Bürger reichen Klagen ein

29.03.2005 18:14 Uhr

München und Bayern sollen zu kurzfristigen Maßnahmen und einem Aktionsplan verpflichtet werden

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In Stuttgart und München ist der zulässige Grenzwert für die Luftbelastung mit Feinstaub schon in den ersten drei Monaten dieses Jahres überschritten worden. Düsseldorf, Berlin, Frankfurt und andere deutsche Großstädte stehen kurz vor dem Limit. Die hohen Messwerte verstärkten den öffentlichen Druck auf die deutschen Automobilhersteller, möglichst schnell Rußpartikelfilter in alle Dieselkraftfahrzeuge einzubauen. In der bayerischen Landeshauptstadt geht jetzt ein Bürger gerichtlich gegen die Feinstaub-Belastung vor. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Zugleich wurden Einstweilige Anordnungen beantragt, mit denen die Stadt München und das Land Bayern zu kurzfristigen Maßnahmen und einem Aktionsplan verpflichtet werden sollen. Zwei Stuttgarter Bürger kündigten ebenfalls Klagen an. SPD-Chef Franz Müntefering sprach sich gegen Fahrverbote in den Innenstädten aus und forderte die Auto-Industrie zu vermehrten Anstrengungen für den Umweltschutz auf. Wie groß ist die Gefährdung? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund räumt den Klagen gegen die Verletzung der EU-Richtlinie nur wenig Erfolgschancen ein. Der Bürger müsse dafür "eine konkrete, nicht nur eine abstrakte Gefährdung" nachweisen, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg im RBB-Inforadio. Auch in Berlin hatten Bürger Klagen eingereicht. Die EU-Kommission teilte mit, sie könnte ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland einleiten. Die Kommission würde tätig, falls Umweltverbände mit Klagen an sie heranträten. Der ADAC forderte die Automobilhersteller auf, schnellstens ihre gesamten Dieselfahrzeuge serienmäßig mit Partikelfiltern anzubieten. Autofahrer seien bereit, auf umweltfreundliche Technologie zu setzen, sagte ADAC-Vizepräsident Erhard Oehm. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte schnelles Handeln. "Länder und Kommunen müssen auch kurzfristige Maßnahmen wie regionale Fahrverbote für Dieselstinker ergreifen, wenn eine Überschreitung der Grenzwerte droht", sagte der BUND-Verkehrsexperte Tilmann Heuser. (dpa)

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