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Transportkosten: Gefährliche Abkürzung

11.08.2023 08:01 Uhr
Steuerberater Stan Guthmann
© Foto: RAW-Partner

Reihengeschäfte im grenzüberschreitenden Handel stellen ein großes steuerliches Risiko dar. Es empfiehlt sich, vor Ausführung des betreffenden Reihengeschäfts steuerlichen Rat einzuholen.

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Zeiten knapper Margen und hoher Transportkosten bringen Unternehmer auf die Idee, aus wirtschaftlichen Gründen bei mehreren nacheinander folgenden Verkäufen desselben Fahrzeugs - soweit möglich - einen abgekürzten Transport zu vereinbaren, um so entsprechend Transportkosten zu sparen. Doch umsatzsteuerlich bieten solche Konstellationen unter bestimmten Voraussetzungen einige Fallstricke, wodurch sich die angestrebte Kostenersparnis ins Gegenteil verkehren kann.

Steuerliche Risiken

Umsatzsteuerlich sind solche sogenannten Reihengeschäfte immer dann unkompliziert, sofern alle Kaufvertragsparteien im selben Land umsatzsteuerlich registriert sind und auch der Fahrzeugtransport im selben Land stattfindet. Verkauft also ­beispielsweise ein Hamburger Händler ein regelbesteuertes Fahrzeug an einen Münchner Händler und dieser verkauft seinerseits das Fahrzeug an einen Berliner Kunden weiter…

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