Patentstreit: Renault legt Berufung ein und verkauft weiter

13.02.2026 11:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
Renault hat den Mégane zum neuen Modelljahr aufgewertet
Patentstreit mit Folgen: Renault kämpft juristisch gegen ein mögliches Verkaufsverbot für Clio und Mégane in Deutschland.
© Foto: Renault

Nach einem Münchner Gerichtsurteil droht Renault in Deutschland ein Verkaufsstopp für Clio und Mégane. Der Hersteller legt nun Berufung ein. Noch läuft der Verkauf weiter – da der Kläger, Broadcom, zunächst eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen muss.

Renault wehrt sich juristisch gegen ein Urteil des Landgerichts München I, das ein Verkaufsverbot für die Modelle Clio und Mégane in Deutschland vorsieht. Zudem sieht das Urteil im Extremfall sogar Rückrufmaßnahmen und die Vernichtung beanstandeter Bauteile vor.

Für Händler und Kunden ändert sich aktuell jedoch nichts. Der Grund: Damit das Urteil vollstreckt werden kann, muss der Kläger – das US-Technologieunternehmen Broadcom – zunächst eine Sicherheitsleistung in Millionenhöhe hinterlegen. Das ist bislang nicht erfolgt. Der Verkauf der Fahrzeuge läuft daher vorerst unverändert weiter, wie "auto motor und sport" (ams) berichtet.

Renault kündigt Berufung und Patentangriff an

Renault hat das Urteil offiziell zurückgewiesen und Berufung eingelegt. Parallel dazu hat der Hersteller zwei Verfahren zur Nichtigerklärung des betroffenen Patents gestartet. Im Zentrum des Rechtsstreits steht das Patent EP1903733. Es gilt als standardessenziell für den Ethernet-Standard IEEE 802.3bw, der in modernen Fahrzeugen für Datenkommunikation genutzt wird. Betroffen sind laut Urteil konkret das Navigationssystem im Clio und die Telematik-Steuereinheit im Mégane. In beiden Fällen geht es um eingesetzte Chipsätze von Zulieferern.

Auch Zulieferer indirekt betroffen

Im Streit unterstützen Zulieferer Renault als Streithelfer, schreibt "ams" weiter. Hintergrund: Autohersteller lassen sich üblicherweise zusichern, dass Zulieferteile patentkonform sind. Kommt es dennoch zu Klagen, stehen mögliche Regressforderungen im Raum. Patentinhaber gehen juristisch häufig direkt gegen Fahrzeughersteller vor, da diese am oberen Ende der Wertschöpfungskette stehen und dort höhere Lizenzsummen durchgesetzt werden können.

Außergerichtliche Einigung weiterhin möglich

In vergleichbaren Fällen kam es in der Vergangenheit häufig zu außergerichtlichen Einigungen. Dabei zahlten Hersteller Lizenzgebühren nach, um Vermarktungsrisiken zu vermeiden. Ob dieser Weg auch im aktuellen Fall gewählt wird, ist laut "ams" offen.

Bedeutung für den deutschen Markt

Für den deutschen Automobilhandel bleibt die Situation vorerst stabil. Sollte das Urteil jedoch vollstreckt werden, könnten Lieferfähigkeit, Lagerbestände und Restwertentwicklung kurzfristig unter Druck geraten. Der Patentstreit zeigt erneut, wie stark Software, Vernetzung und Halbleitertechnologie die Risiken in der automobilen Wertschöpfung verändern. Für Hersteller und Handel gewinnen Lizenzfragen und Zulieferkettenabsicherung zunehmend an strategischer Bedeutung.


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