Wenn ich ein Auto finde, darf ich es behalten?
So einfach ist es nicht, wie ein glücklicher Finder vor Gericht erfahren musste. Er hatte in einem Gewerbegebiet ein verlassenes SUV entdeckt und dieses dem Ordnungsamt gemeldet. Weil sich der Halter nicht ermitteln ließ, reklamierte er den Fund für sich. Das OLG Celle sah das anders: Ein Finder müsse die Fundsache an sich nehmen, ein bloßes Melden reiche nicht aus. Darüber hinaus war das Fahrzeug nach Ansicht des Gerichts nicht herrenlos. Schließlich sei er ordnungsgemäß und verschlossen abgestellt worden. (Az.: 14 U 53/24).
Darf ich aus Wut gegen einen mobilen Blitzer treten?
Besser nicht: Blitzer umzustoßen ist strafbar. Auch dann, wenn die Radarfalle dabei nicht beschädigt wird. Es reicht aus, wenn sie vorübergehend lahmgelegt ist, wie das OLG Hamm geurteilt hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einer mobilen Messanlage einen Tritt verpasst, woraufhin sie etwa eine Stunde ausfiel. Schäden am Gerät entstanden dabei nicht, trotzdem muss er eine Geldstrafe von 1.600 Euro zahlen. (Az.: 4 ORs 25/25)
Gilt ein Tempolimit wegen Luftreinhaltung auch für E-Autos?
Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Luftreinhaltung gelten auch für Elektrofahrzeuge. Das hat das OLG Hamm in einer Entscheidung zur Rechtsbeschwerde eines E-Autofahrers betont. Elektroautos stoßen zwar keine Abgase aus, allerdings verursachen sie Feinstaubemissionen durch Reifenabrieb und Bremsvorgänge. (Az.: III-3 ORbs 57/25)
Darf ich auf dem Fahrrad Bedarfsampeln ignorieren?
Radfahrern drohen bei Missachtung einer roten Ampel Bußgeld und ein Flensburg-Punkt. Eine Ausnahme kann an Varianten mit Bedarfsschaltung mittels Kontaktschlaufe gelten. Löst diese bei einem leichten Fahrrad aus technischen Gründen nicht aus, ist die Halteanordnung nichtig. Das hat das OLG Hamburg entschieden und das 100-Euro-Bußgeld für eine Radlerin aufgehoben. Diese war nach fünfminütiger Wartezeit vor dem roten Licht in der Annahme eines Defekts losgefahren. (Az.: 5 ORbs 25/23)
Darf ich in der Einbahnstraße rückwärtsfahren?
Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist verboten. Dabei gibt es lediglich zwei eng definierte Ausnahmen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Zum einen ist das das unmittelbare Rückwärtseinparken in eine Parklücke, zum anderen das Rückwärtsausfahren aus einem Grundstück. Im verhandelten Fall ging es um ein Zurücksetzen, um ein anderes Auto aus der Parklücke zu lassen. Das ist nicht erlaubt. (Az.: VI ZR 287/22)