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Geldwäscheprävention: "Bürokratiemonster wird weiter gemästet"

13.10.2023 14:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
Stempel mit dem Auftruck Bürokratie sowie weitere Stempel liegen auf einer Deutschland-Fahne
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde

Bis zum 1. Januar 2024 verlangt der Gesetzgeber von allen zur Geldwäscheprävention Verpflichteten die Registrierung in einem Meldeportal. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat die für Unternehmen verpflichtende Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vor dem Hintergrund der Geldwäscheprävention kritisiert. "Diese neue Form der Belastung reiht sich ein in eine ganze Phalanx von Bürokratiemonstern, die neu geschaffen oder gemästet werden und den so wichtigen Wirtschaftsmotor Mittelstand zum Stottern bringen", sagte ZDK-Präsident Arne Joswig am Freitag.

Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal der FIU registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Das trifft laut ZDK auch die große Mehrheit der 36.500 Autohäuser und Kfz-Betriebe in Deutschland. Wer sich nicht registriert, muss zukünftig mit einem Bußgeld rechnen.

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Das Bundeskabinett Ende August hatte auf seiner Kabinettsklausur in Meseberg die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Joswig betonte: "Vieles geht aber nicht weit genug. So müssen die neuen Regeln zur Beschleunigung von Genehmigungen bei Infrastrukturprojekten erst noch beweisen, dass sie wirklich zu einer Beschleunigung führen."

Der ZDK-Präsident verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten. "Der Bürokratie-Hydra werden zwar immer mal wieder ein paar Köpfe abgeschlagen, doch es wachsen ihr gleichzeitig viele neue nach", beklagte Joswig. Seit Beginn dieser Legislaturperiode habe es allein im Umweltrecht und im Arbeitsschutz auf Bundes- und Landesebene insgesamt 1.200 neue Normen und 360 Änderungen an bestehenden Normen gegeben.


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