-- Anzeige --

Gericht: Abwrackprämie nicht auf Hartz IV anrechnen

16.02.2010 08:27 Uhr
Abwrackprämie: Was bleibt?
Das Landessozialgericht in Darmstadt hat entschieden, dass der Staat sich die 2.500 Euro von Hartz IV-Empfängern nicht über eine Anrechnung auf ihr Einkommen zurückholen darf.
© Foto: ddp / Oliver Lang / asp-Montage

Das Landessozialgericht in Darmstadt hat entschieden, dass der Staat sich die 2.500 Euro von Hartz IV-Empfängern nicht über eine Anrechnung auf ihr Einkommen zurückholen darf.

-- Anzeige --

Der Staat darf sich die Abwrackprämie von 2.500 Euro für Altautos von Hartz IV-Empfängern nicht über eine Anrechnung auf ihr Einkommen zurückholen. Das hat das Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter hoben damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Arbeitsverwaltung im Schwalm-Eder-Kreis auf, die einer Frau das Arbeitslosengeld II um die Prämie gekürzt hatte. (Az.: L 6 AS 515/09 B ER) Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen hätte den Sinn der Subvention vereitelt, begründete das Gericht seine nicht mehr anfechtbare Entscheidung. Mit der Abwrackprämie von jeweils 2.500 Euro pro Wagen sollte der Absatz neuer Fahrzeuge gefördert werden. Des nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen hatte im Juli vergangenen Jahres gegenteilig entschieden. Die Richter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die Abwrackprämie voll als Einkommen anzurechnen sei, weil sie Hartz-IV-Empfängern Einnahmen verschaffe, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen. Außerdem komme der Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute. (Az.: L 20 B 59/09 AS ER). (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.