Kein Generalverdacht
Ein-prozent-regelung E Eine Vermutung für die Privatnutzung eines Dienst-Pkw gilt nicht generell. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Es sei dem Bundesfinanzhof (BFH) als oberstem deutschen Steuergericht Dank, dass er – wenigstens diesmal – der Übermaßbesteuerung der Finanzämter bei der so genannten Ein-Prozent-Regelung Einhalt geboten hat. In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung betonte er, dass der Anscheinsbeweis, ein Arbeitnehmer nutze das ihm überlassene betriebliche Fahrzeug auch privat, nicht in allen Fällen greife, in denen einem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung stehe.
Der dem Gericht vorliegende Fall
Ein Autohandelsunternehmen überließ seinen Arbeitnehmern aus dem unteren bis mittleren Fahrzeugsegment Vorführwagen auch dazu, dass die Arbeitnehmer den Wagen für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte und zurück nutzen durften. Die…
Mehr Infos finden Sie hier!