Kein Markenzwang
Kfz-GVO E Die Neuregelung sorgt immer wieder für Verwirrung. Eine Aufklärung von Rechtsanwalt Uwe Brossette.
Seit dem 21. 12. 2009 ist es amtlich: Die Kommission schlägt vor, nach Auslaufen der aktuellen Kfz-GVO nur noch im Service- und Teilebereich eine Nachfolgeverordnung zu erlassen. Der Fahrzeughandel soll nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist der allgemeinen Vertikal-GVO unterstellt werden. Vieles von dem, was heute praktiziert wird, können die Hersteller dann neu regeln. Welche Grenzen dabei zu beachten sind, will die Kommission in Kfz-sektorspezifischen Leitlinien regeln, die ebenfalls im Entwurf veröffentlicht wurden.
Erhaltung des Mehrmarkenhandels
Ein wichtiges Thema wird dabei sein: Was geschieht mit dem Mehrmarkenhandel? Nach dem aktuellen Entwurf der Vertikal-GVO können ein Hersteller/Importeur und ein Händler, wenn sie nicht mehr als 30 Prozent…
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