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Ausgabe 20/2012: Langgliedrige Kette

22.10.2012 00:00 Uhr
Ausgabe 20/2012: Langgliedrige Kette

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Langgliedrige Kette

Arbeitsverträge – Europäischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht entscheiden über Kettenbefristung von Arbeitsverträgen.

Autohaus Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern in Betrieben, die regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, einen sehr hohen Bestandsschutz. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit kann ein Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe vorhanden sind. Im Streitfall hat der Arbeitgeber vor Gericht eine sehr hohe Darlegungs- und Beweislast, um die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu begründen.

Es besteht daher, jedenfalls für Vertretungsfälle, ein großes Bedürfnis, befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, um eine entsprechende Planungssicherheit zu gewährleisten, ohne sich mit dem Kündigungsschutzgesetz…

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