Im Streit um Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe hat der MAN-Konzern einen weiteren Etappensieg gegen die DaimlerChrysler-Tochter Freightliner errungen. Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Oregon bestätigte die Ansprüche von MAN in Höhe von mindestens 488 Mio. US-Dollar. Ausgangspunkt des neuen Verfahrens war das Urteil eines Londoner Gerichts im vergangenen Jahr, das MAN Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen hatte. MAN hatte vor sechs Jahren von der kanadischen Western Star deren britische Tochter ERF übernommen. Western Star war wiederum im Jahr 2001 von Freightliner gekauft worden. MAN beklagt, beim Kauf von ERF über die finanzielle Lage getäuscht worden zu sein. Bei ERF waren nach dem Kauf Bilanzfälschungen im großen Stil aufgeflogen. Dadurch ist MAN nach eigenen Angaben ein Schaden von rund 300 Mio. Pfund plus Verfahrenskosten und Zinsen entstanden. Diesen will man nun von Freightliner als Nachfolger von Western Star zurückbekommen. Das US-Gericht verurteilte Freightliner auch noch zu einer Strafe von 350 Mio. US-Dollar. MAN zeigte sich vor allem damit zufrieden, dass das Gericht eine so genannte Durchgriffshaftung anerkannte. Eine DaimlerChrysler-Sprecherin betonte dagegen, Freightliner habe zu keinem Zeitpunkt versucht, Vermögenswerte vor MAN zu verstecken. Man wolle gegen das Urteil "vehement" Einspruch erheben. (dpa)
MAN siegt erneut vor Gericht gegen DaimlerChrysler-Tochter
"Durchgriffshaftung" von Freightliner als Nachfolger von Western Star wegen Bilanzfälschungen