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Neue Kennzeichnungsverordnung für umweltfreundliche Autos

25.04.2005 08:49 Uhr

Leuchtplaketten für das Befahren von Feinstaub belasteten Straßen oder Umweltzonen / Länder stützen Umweltminister Trittin

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Benzin getrieben Pkw und rußarme Diesel-Fahrzeuge sollen möglichst noch 2005 farbigen Leuchtplaketten bekommen, um Feinstaub belastete Straßen oder Umweltzonen befahren zu dürfen. Soweit örtliche Fahrverbote verhängt werden, gelten diese zunächst für Diesel-Autos mit hohem Rußausstoß, die keine Umweltplakette an der Frontscheibe erhalten. Eine von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) erarbeitete Kennzeichnungsverordnung wurde am Sonntag von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg begrüßt. Lediglich Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) sagte, Trittins Pläne seien viel zu bürokratisch. Mit der Ausgabe der Plaketten durch die Zulassungsstellen rechnet das Bundesumweltministerium im Sommer, spätestens im Herbst. Nach der jetzt laufenden Ressortabstimmung folgen der Kabinettsbeschluss über die Verordnung und anschließend die Beratungen im Bundesrat. "Wir hoffen, dass der Prozess vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann", sagte der Ministeriumssprecher. Eine Kennzeichnungspflicht gebe es nicht. Jeder Autofahrer habe aber selbst in der Hand, ob er bedingt zugängliche Straßen befahren wolle oder nicht. Gelb und grün – blau und schwarz Die vorgesehenen Farbplaketten signalisieren verschiedene Schadstoffgruppen: Gelb und Grün gelten für Diesel-Fahrzeuge – und zwar bei Pkw, Lkw und Nutzfahrzeugen. Benziner benötigen blaue oder schwarze Plaketten. Deren Differenzierung – blau mit und schwarz ohne geregelten Katalysator – wird nach Angaben des Ministeriums aber erst wichtig, wenn von 2010 an auch Stickoxid-Grenzwerte als Feinstaub-Kriterium darüber entscheiden, ob die Fahrzeuge in die Umweltzonen hineingelassen werden oder nicht. Bei den Diesel-Fahrzeugen kann nach Rußemissionen differenziert werden: Die gelbe Plakette erhält demnach derjenige Pkw-Fahrer, der die Abgasstufe Euro 3 mit dem Grenzwert von weniger als 50 Milligramm Rußpartikel pro Kilometer einhält. Dieser könne auch durch Nachrüstung älterer Fahrzeuge erreicht werden. Grün leuchtet der Umweltpunkt, wenn nur noch weniger als fünf Milligramm ausgestoßen werden. Diese von der EU vorgeschlagene Euro-Norm 5 wird erst von 2010 an für Neuwagen zur Pflicht. (dpa)

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