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Neue Ladesäulenverordnung: Warten auf den Kartenleser

15.11.2021 11:18 Uhr | Lesezeit: 1 min
Neue Ladesäulenverordnung: Warten auf den Kartenleser
Künftige Ladesäulen müssen mit einem Kartenleser ausgestattet sein.
© Foto: EnBW

E-Autofahrer können Strom an öffentlichen Säulen künftig auch per EC- oder Kreditkarte bezahlen. Bis es eine nennenswerte Zahl von entsprechenden Strom-Tankstellen gibt, wird es aber wohl noch dauern.

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Die neue Ladesäulenverordnung soll E-Autofahrern das Leben leichter machen. Die Novellierung ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Zu den für Verbraucher wichtigsten Punkten zählt der verpflichtende Einbau eines Kartenlesegeräts für gängige EC- und Kreditkarten. Die Regelung soll das Bezahlen vereinfachen und Nutzungs-Hürden abbauen. Allerdings gilt sie lediglich für ab dem 1. Juli 2023 neu errichteten Säulen. Darüber hinaus sieht die novellierte Verordnung eine Schnittstelle vor, die es erlaubt, Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft an die Verbraucher zu übermitteln. (SP-X)

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