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Neues Steuergesetz: VW verbucht Sonderertrag

14.12.2006 03:42 Uhr
Wegen Änderungen in der Körperschaftssteuer hat VW dieses Jahr einen außerordentlichen Steuerertrag von 951 Mio. Euro zu verbuchen.

Änderungen in der Körperschaftssteuer bringen 951 Millionen Euro

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Volkswagen wird wegen Änderungen im Körperschaftssteuergesetz in seiner Bilanz 2006 einen außerordentlichen Steuerertrag von 951 Mio. Euro verbuchen. Das teilte VW am Donnerstag in Wolfsburg mit. Der Ertrag werde nach Steuern ausgewiesen. Der Hintergrund: Bisher waren Guthaben aus der Körperschaftssteuer an die Ausschüttung von Dividenden gekoppelt – dies wurde jetzt aufgehoben. Konzerne müssen deshalb steuerliche Sondererträge aus der Körperschaftssteuer in der Bilanz aktivieren. Das Körperschaftssteuerguthaben wird in den Jahren 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresbeiträgen ausgezahlt. (dpa)

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