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Bewertung: Neues zur Grundsteuerreform

01.04.2022 06:00 Uhr
Bewertung: Neues zur Grundsteuerreform

Für jedes der rund 36 Millionen in Deutschland belegenen Grundstücke muss eine Neubewertung zum Stichtag 1. Januar erfolgen. In den Bundesländern finden verschiedene Ermittlungsmodelle Anwendung.

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Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass für jedes der circa 36 Millionen in Deutschland belegenen Grundstücke eine Neubewertung zum Stichtag 01.01.2022 erfolgen muss.

Hintergrund: Wieso wird die Grundsteuer reformiert?

Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitige Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Grund hierfür ist, dass die Grundsteuer in Ostdeutschland anhand von Wertverhältnissen aus dem Jahr 1935, in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 ermittelt wird. Diese Berechnung verstößt aufgrund der veralteten Werte gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das BVerfG hat dem deutschen Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres 2019 Zeit gegeben, die Grundsteuerreform umzusetzen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird aktuell und auch künftig in drei Schritten berechnet:

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