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Immobilien: Private Veräußerungsgeschäfte

15.06.2015 06:00 Uhr
Immobilien: Private Veräußerungsgeschäfte

Was bei der Einhaltung der Spekulationsfrist zu beachten ist, um die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen zu sichern.

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Bei der hohen Nachfrage nach Immobilien, vor allem in Ballungsräumen, hat die Möglichkeit einer steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der für Immobilien (die im Privatvermögen gehalten werden) geltenden zehnjährigen Spekulationsfrist erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Umso ärgerlicher ist es, wenn dann kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist Fehler passieren, die dazu führen, dass anstelle der ursprünglich eingeplanten Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinn voll zu versteuern ist. Dabei wird es regelmäßig um nicht unbedeutende Beträge gehen. Vor allem wenn notarielle Erklärungen bereits vor Ablauf der Spekulationsfrist abgegeben werden sollen und lediglich versucht wird, durch aufschiebende Bedingungen die Spekulationsfrist einzuhalten, ist besondere Vorsicht geboten, da negative steuerliche Auswirkungen drohen.

Steuerfalle aufschiebend bedingte Veräußerung

Ein böses Erwachen gab es für…

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