Der Prozess der BMW-Händler gegen die Dekra wegen falscher Begutachtung der Leasingrückläufer ist noch nicht zu Ende. Am gestrigen Dienstag (22. November) verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zwar darüber, ob die Entscheidung des Landgerichts richtig war. Dieses hatte am 19. Mai ein so genanntes Grundurteil verkündet, das den beiden klagenden BMW-Händlern Schadenersatz wegen Falschbegutachtung von Leasingrückläufern durch die Gutachterorganisation zugesprochen hat. Wie hoch dieser sein wird, überließ der Richter dem weiteren Verfahren. Gegen dieses Urteil hatte die Dekra Berufung eingelegt.
Der Vorsitzende Richter am OLG zeigte sich am Dienstag zu Beginn der Berufungsverhandlung vorsichtig: "Es kann nicht auf Anhieb gesagt werden, dass die Entscheidung richtig ist." Einige Punkte seien übergangen worden, die eventuell in einer ergänzenden Beweisaufnahme geklärt werden sollten.
In der über vierstündigen Verhandlung wurden viele Punkte, die bereits vor dem Landgericht besprochen wurden, erneut aufgerollt. Zu einem Vergleich war die Dekra nicht bereit. Ulrich Rothfuchs, Direktor Recht und Compliance bei der Dekra SE, sagte: "Wir haben keine Pflichten verletzt." Deshalb sehe er keine Notwendigkeit, den Händlern ein Vergleichsangebot zu machen
Die Parteien haben nun nochmals Gelegenheit sich zu äußern. Die Entscheidung des OLG soll am 20. Dezember verkündet werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren zur weiteren Beweisaufnahme an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen wird. (dp)
Ein ausführlicher Bericht folgt in AUTOHAUS 23/24, das am 19. Dezember erscheint.