Veranstaltungen und Bewirtung: Rund um die Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung stellt meist eine erhebliche Belastung für den Steuerpflichtigen und seine Berater dar. Dabei werden einige Klassiker immer wieder aufgegriffen.
Die Betriebsveranstaltung
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Betriebsveranstaltungen:
- 110,00 Euro Brutto-Freibetrag pro Arbeitnehmer,
- alle Aufwendungen müssen mit einbezogen werden, egal ob individuell zurechenbare Aufwendungen wie Getränke und Speisen oder Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen aufwendet, wie Raummiete, Musikkapelle etc.,
- Zuwendungen des Arbeitgebers an Ehegatten…
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