Veranstaltungen und Bewirtung: Rund um die Betriebsprüfung

22.06.2026 08:00 Uhr
Bewirtung
© Foto: Photographee.eu - stock.adobe.com

Eine Betriebsprüfung stellt meist eine erhebliche Belastung für den Steuerpflichtigen und seine Berater dar. Dabei werden einige Klassiker immer wieder aufgegriffen.

Kurzfassung
1. Für Betriebsveranstaltungen gilt weiterhin ein Brutto-Freibetrag von 110,00 Euro pro Arbeitnehmer.
2. Die Vorsteuer darf bei Bewirtungsaufwendungen zu 100 Prozent geltend gemacht werden, selbst wenn ertragsteuerlich nur 70 Prozent als Betriebsausgaben anerkannt werden.
3. Durch den neu eingeführten § 153 Abs. 4 AO wird nun zusätzlich verlangt, dass alle nicht geprüften Steuererklärungen eigenständig auf mögliche Folgewirkungen überprüft werden.

Die Betriebsveranstaltung

Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Betriebsveranstaltungen:

  • 110,00 Euro Brutto-Freibetrag pro Arbeitnehmer,
  • alle Aufwendungen müssen mit einbezogen werden, egal ob individuell zurechenbare Aufwendungen wie Getränke und Speisen oder Kosten, die der Arbeitgeber gegen­über Dritten für den äußeren Rahmen aufwendet, wie Raummiete, Musikkapelle etc.,
  • Zuwendungen des Arbeitgebers an Ehegatten…
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