Gebrauchtwagen-Urteil: Händler darf Reklamation prüfen

12.06.2026 11:55 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neu- und Gebrauchtwagen stehen bei einem Autohändler in Dresden nebeneinander.
Immer wieder gibt es Streit zwischen Autohändler und -käufer.
© Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Ist ein gekauftes Auto mangelhaft, kann man es zurückgeben. Allerdings nicht bedingungslos.

Ein Gebrauchtwagenkauf lässt sich beim Auftreten eines Mangels nicht einfach vom neuen Besitzer rückabwickeln. Vor dem Rücktritt muss der Verkäufer grundsätzlich Gelegenheit bekommen, das Fahrzeug selbst zu untersuchen, wie sich aus einem Urteil des Landgerichts Landau ergibt. (Az.: 3 O 10/25)

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann bei einem Händler einen gebrauchten Jaguar XJ8 für 7.500 Euro gekauft. Später wollte er den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen, weil das Auto Kühlwasser verliere. Der Händler forderte ihn auf, den Wagen zur Überprüfung in die Werkstatt zu bringen. Der Käufer verlangte jedoch zuvor eine schriftliche Zusage, dass der behauptete Mangel beseitigt werde.

Das musste der Händler nach Auffassung des Gerichts nicht akzeptieren. Gerade bei technischen Problemen müsse der Verkäufer zunächst prüfen können, ob der Fehler tatsächlich vorliege und welche Ursache er hat. Erst danach könne es um eine Reparatur gehen. Weil der Käufer das Auto nicht ohne Bedingungen zur Prüfung bereitstellte, konnte er den Kauf nicht rückgängig machen.


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