Urheberrechtliche Abmahnung: Unnötige Kosten vermeiden!

08.06.2026 08:07 Uhr
RA Sascha Leyendecker
© Foto: Kanzlei JuS Rechtsanwälte

Wer - etwa auf seiner Website oder seinen Social-Media-Kanälen - urheberrechtlich geschützte Bilder, Videos oder Musik verwendet, kann vom Rechteinhaber abgemahnt werden. Und das wird schnell teuer, denn der Schadensersatzanspruch besteht ab Rechtsverletzung.

Vor einigen Jahren legte mir ein Mandant, Vertragshändler eines deutschen Herstellers, eine urheberrechtliche Abmahnung vor, mit der er aufgefordert wurde, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und einen Schadenersatz in Höhe von insgesamt über 8.000,00 Euro zu bezahlen. Was war passiert? Der Händler hatte aus dem Presseportal des Herstellers ein Foto heruntergeladen, welches - der Name des Portals lässt es vermuten - nur für die redaktionelle, nicht die werbliche Nutzung vorgesehen war. Dem Händler wurde vorgeworfen, das Foto, ohne dazu berechtigt zu sein, auf seinem Facebook-Kanal über mehrere Jahre genutzt zu haben. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch war dem Grunde nach gegeben, da der Händler nicht nachweisen konnte, über entsprechende Rechte an dem Foto, das er öffentlich zugänglich gemacht hatte, zu verfügen. Interessanter war allerdings die…

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