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Seminarreihe: BVfK klärt über neues Gewährleistungsrecht auf

07.10.2021 12:09 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autokauf; Autohaus; Showroom, Verkauf; Neuwagen; Beratung
Ab 1. Januar 2022 tritt ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft. Das stellt den Handel vor einige Herausforderungen und wird voraussichtlich deutlich umfangreichere Kaufverträge zur Folge haben. Der BVfK versucht deshalb, seine Mitglieder mit einer Seminarreihe vorzubereiten.
© Foto: SP-X

Beim Auftakt der Seminarreihe in Bonn informierten die Referenten über alle Änderungen im Gewährleistungsrecht und stellten die überarbeiteten Musterverträge für BVfK-Mitglieder vor.

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Ab 1. Januar 2022 tritt ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft. Dieses bringt etliche Änderungen mit sich und stellt den Autohandel vor große Herausforderungen. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) hat deshalb eine Seminarreihe gestartet, um seine Mitglieder über die Neuerungen zu informieren und operativ vorzubereiten. Auftakt der Reihe war Anfang Oktober im Hotel Königshof in Bonn.

Das Seminar begann laut einer Mitteilung des Verbands zunächst mit einem Referat des Rechtsanwalts Joachim Otting über alle Änderungen des Gewährleistungsrechts und seine Folgen für den Kfz-Handel. Die wichtigsten Punkte:

  • Die Beweislastumkehr wird auf 12 Monate erhöht
  • Der Sachmangelbegriff wird komplizierter. Es geht nicht mehr nur um den Zeitpunkt der Übergabe.
  • 24 Monate Haftung für digitale Elemente und Software-Updatepflichten
  • Negative Beschaffenheit (z.B. nicht unfallfrei) erfordert vorvertragliche Aufklärung
  • Rücktritt oder Selbstvornahme bereits nach erstem gescheiterten Nachbesserungsversuch
  • Die Kenntnis des Verbrauchers vom Mangel vor oder bei Vertragsschluss führt nicht mehr automatisch zum Haftungsausschluss.

Im Anschluss stellten die BVfK-Juristen Stefan Obert und Matthias Giebler die neuen Vertragsformulare vor, die der Verband seinen Mitgliedern für deren Vertragsabschlüsse zur Verfügung stellt. Aufgrund der neuen Regeln sei der Umfang der Musterverträge einschließlich der vorvertraglichen Aufklärungen über zulässige negative Abweichungen von zwei auf neun Seiten angewachsen, teilte der Verband mit. BVfK-Vorstand Ansgar Klein: "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Händler zu den Gewinnern der eigentlich beklagenswerten Situation zu machen. Denn es werden zukünftig nur noch diejenigen im Endkundengeschäft erfolgreich sein, die optimal geschult und mit besten Vertragsformularen ausgestattet sind."

Die BVfK-Juristen Stefan Obert und Matthias Giebler, Gastreferent Rechtsanwalt Joachim Otting, sowie BVfK-Vorstand Ansgar Klein als Moderator des Seminars (v.l.).
© Foto: Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK)

Dass das Thema die Branche umtreibt und längst nicht alle Fragen geklärt sind, zeigte sich in der anschließenden Fragerunde: Statt der veranschlagten 60 waren am Ende 120 Minuten nötig, um alle Fragen zu besprechen. Dabei zeigte sich der Mitteilung zufolge, dass eine Mehrheit der Teilnehmer einer Ausweichlösung über Vermittlungsgeschäfte mit Gewährleistungsausschluss skeptisch gegenüberstehe. Zustimmung habe es dagegen bei dem Plan gegeben, gemeinsam Versteigerungen für preiswerte und eher defektanfällige Gebrauchtwagen zu organisieren. Auch bei diesem Ansatz gebe es die Möglichkeit zum Gewährleistungsausschluss, so der BVfK.

Wann die nächsten Termine der Seminarreihe stattfinden sollen, steht derzeit noch nicht fest. Als Veranstaltungsorte sind München, Stuttgart, Hamburg, Berlin und Leipzig vorgesehen. Wer an einem der Seminare teilnehmen will, kann sich hier unverbindlich einen Seminarplatz reservieren. Auch Händler, die nicht Mitglied des BVfK sind, können sich anmelden.

Die Teilnahmegebühr für Mitglieder liegt bei 199 Euro (zzgl. MwSt), für Nichtmitglieder bei 299 Euro (zzgl. MwSt).

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