Unfaire Vertriebspraktiken: Schreiben, wo der Schuh drückt

18.07.2011 14:40 Uhr
Neue Umfrage: Die EU-Kommission will mehr über "unfaire kaufmännische Praktiken zwischen Unternehmen" erfahren.

Die EU-Kommission will über unfaire kaufmännische Praktiken zwischen Unternehmen informiert werden. Bis zum 30. September können Betroffene online einen Fragebogen ausfüllen.

Die EU-Kommission will mehr über "unfaire kaufmännische Praktiken zwischen Unternehmen" erfahren und hat deshalb eine Konsultation zu diesem Thema gestartet. Unternehmen, die schon einmal mit unsauberen Praktiken ihrer Geschäftspartner konfrontiert worden sind oder denen ungerechte Vertragsbedingungen auferlegt wurden, sollen ihre Erfahrungen bis Ende September in einem Online-Fragebogen schildern.

ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann erhofft sich, dass mit den Ergebnissen der Befragung noch Änderungen bei der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung, die ab 1. Juni 2013 im Kfz-Vertrieb gilt, erreicht werden können. Ab diesem Datum fallen einige der jetzt noch geltenden Händlerschutzbestimmungen weg (wir berichteten). Wenn genügend Händler schildern, mit welchen Praktiken sie heute schon zu kämpfen haben, könnte die EU-Kommission hier vielleicht noch eingreifen.

Um an der Befragung teilnehmen zu können, müssen sich die Unternehmen zunächst beim Bundeswirtschaftsministerium für das Europäische Unternehmens-Testpanel anmelden (http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=250&lang=de). Wenn der Teilnahmebogen online ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten sie eine E-Mail vom Bundeswirtschaftsministerium. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. In der E-Mail wird bestätigt, dass sie als Mitglied geführt werden. Darüber hinaus erhalten sie einen Internet-Link sowie entsprechende Zugangsdaten für die Umfrage. Bis zum 30. September 2011 müssen die Antworten bei der EU-Kommission eingehen.

Die Umfrageergebnisse werden danach im Internet unter http://ec.europa.eu/yourvoice/ebtp/consultations/index_de.htm anonymisiert veröffentlicht. Die Kommission versichert, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Teilnehmer an der Umfrage möglich sind. Gleichzeitig sichert das Wirtschaftsministerium zu, die Teilnehmerlisten des Testpanels nicht zu veröffentlichen. Weitere Informationen zu dem Verfahren gibt es beim ZDK (Woltermann@kfzgewerbe.de). (dp)

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