Die Fahrt zum Autokauf wurde für einen 17-jährigen aus München zur Fahrt in den geplanten Tod. Wegen Mordes an dem Jungen verurteilte das Landgericht Fulda einen 39 Jahre alten Mann am Dienstag zu lebenslanger Haft. Er hatte den Jugendlichen, der mit seinem Schwager zum Autokauf nach Fulda gefahren war, in einer dunklen Gasse hinterrücks erschossen. Der Richter nannte gleich drei Mordmerkmale: Habgier, Heimtücke und Vertuschung einer Straftat. Die 31-jährige Komplizin wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 39-jährige, arbeitslose Computer-Fachmann in diesem Februar beide Männer töten wollen, um die 15.000 Euro zu rauben, die sie für den Autokauf bei sich trugen. Der Verurteilte habe die Männer genötigt, ihm voraus in eine dunkle Gasse zu gehen, die von der Straße aus nicht einzusehen war. Dort habe er von hinten auf sie geschossen. Acht Schüsse trafen den 17-Jährigen. Der 19-jährige Schwager konnte unverletzt fliehen und auch das Geld in Sicherheit bringen.
Das Gericht sprach den 39-Jährigen aus dem mittelhessischen Grünberg nicht nur des Mordes sondern auch des versuchten Mordes und des versuchten Raubes mit Todesfolge schuldig. In seiner Begründung nannte der Richter mehrere Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten. So habe er davon gesprochen, eine auf seinem Handy eingehende SMS habe ihn maßlos erschreckt, denn ab diesem Moment habe er geglaubt, die Autokäufer hätten den geplanten Betrug durchschaut und auch seine Waffe entdeckt.
Keine Regung bei der Urteilsverkündung
Die Schüsse waren dann aber erst eine Viertelstunde später gefallen. Der Richter fragte, warum die Opfer so lange hätten warten sollen, wenn sie Verdacht geschöpft hätten. Nach und nach ließ der Richter die Geschichte, die sich der Angeklagte nach Meinung des Gerichts zurecht gelegt hatte, wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Beide Verurteilten zeigten bei der Urteilsverkündung keine Regung. Die Anwältin der Mutter des Getöteten kündigte an, gegen das Urteil für die Komplizin vorgehen zu wollen. Sie sagte, die verhängte Strafe sei zu niedrig, da die Frau aktiv an der Tat beteiligt gewesen sei. (dpa)