Porsche hat im Streit mit dem VW-Betriebsrat um die Machtverhältnisse in der neuen Porsche Holding vor Gericht einen Sieg errungen. Das Ludwigsburger Arbeitsgericht lehnte am Mittwoch den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Zusammensetzung des Holdingaufsichtsrats ab. Der Betriebsrat wollte wegen der deutlich höheren Mitarbeiterzahl bei VW eine stärkere Mitbestimmung in dem Gremium erreichen und den Eintrag der Automobil-Holding SE ins Handelsregister verhindern. Der VW-Betriebsrat will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das zuständige Registergericht wäre bei dem Eintrag der Europäischen Holding nicht an eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes gebunden, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung des Beschlusses. Würde die Regelung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates für unzulässig erklärt, könnte das möglicherweise auch zu Nachteilen für die Porsche-Beschäftigten führen. Der Fall müsse nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, erklärte der Richter. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist die nächst höhere Instanz. Die Struktur des Holdingsaufsichtsrats sieht vor, dass darin je drei Arbeitnehmervertreter von Porsche und VW sitzen. Die Stimmen der 12.000 Porsche-Mitarbeiter hätten damit genau so viel Gewicht wie die der 324.000 VW-Beschäftigten, hatte VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh seinen gerichtlichen Vorstoß begründet. In der Holding will Porsche seine VW-Anteile nach einer mehrheitlichen Übernahme sowie mögliche weitere Beteiligungen bündeln. "Der Richter hat entscheiden, dass die Vereinbarung O.K. ist", sagte Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück nach der mündlichen Verhandlung. Er sei sich sicher, dass der Beschluss lange Bestand haben werde. Nun gehe es darum, mit VW wieder eine gute Arbeitsebene zu erreichen. Hücks Gegenspieler Osterloh zeigte sich dagegen sehr enttäuscht: "Ein Unternehmen kann man nie gegen die Beschäftigten übernehmen", sagte der VW-Betriebsratschef und kündigte juristischen Widerstand gegen den Beschluss an. Wiedeking will Arbeitsplätze erhalten Porsche-Chef Wendelin Wiedeking äußerte sich ebenfalls zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. Bei einer Beteiligungshöhe von knapp über 30 Prozent an der Volkswagen AG habe es keine rechtliche Grundlage gegeben, die Arbeitnehmer von Volkswagen an diesem Vorgang zu beteiligen. Eine VW-Beteiligung an den Verhandlungen hätte zudem die Rechte der Arbeitnehmer von Porsche verletzt. Der Vorstandschef betonte, ihm gehe es vor allem um den Erhalt von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland. "Wir bei Porsche stellen uns der gesellschaftlichen Verantwortung. Dies würde ich jederzeit auch der Belegschaft von Volkswagen persönlich sagen." Die Aufstockung des 31-Prozent-Anteils von Porsche an dem Wolfsburger Konzern gilt nach dem Aus des VW-Gesetzes als sicher. Nach dem Gesetz konnte kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag zentrale Teile des VW-Gesetzes gekippt (wir berichteten). Der Stuttgarter Sportwagenbauer hat bereits einen Ausbau seines Einflusses in Wolfsburg signalisiert. (dpa)
VW: 1:0 für Porsche
Hersteller erzielt im Streit mit dem VW-Betriebsrat um die Machtverhältnisse in der neuen Porsche Holding einen ersten Sieg