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Nachhaltigkeitsberichtspflicht - Teil 3: Worüber Autohäuser berichten müssen

15.09.2023 08:02 Uhr
Einzelne Zahnräder mit Symbolen für Nachhaltigkeitsaspekte
© Foto: everythingpossible/stock.adobe.com

Der dritte Teil der Artikelserie geht der Frage nach, über welche Nachhaltigkeitsaspekte Autohäuser berichten müssen. Grundlage ist eine unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse. Wird der Klimaschutz als wesentlich identifiziert, ist wiederum ein Transformationsplan zu erstellen.

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Die gesetzlichen Vorgaben zur zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen für Unternehmen nicht nur eine deutliche Erweiterung berichtspflichtiger Inhalte vor (siehe AUTOHAUS 7-8/2023 und 13/2023), sondern sie enthalten auch methodische Aspekte, die für die Mitarbeitenden in den betroffenen Autohäusern sehr häufig neue und somit zusätzliche Arbeitsprozesse auslösen werden. Die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers, durch eine umfassende und detailliert nachvollziehbare Berichterstattung allen interessierten Personengruppen (Stakeholder) einen transparenten Einblick in die internen Abläufe und Entscheidungsprozesse des Unternehmens zu gewähren, führt in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu einem Berichtsumfang, der den Umfang der finanziellen Berichterstattung übersteigen wird. Dies wird im Folgenden beispielhaft anhand der Eckpunkte einer Wesentlichkeitsanalyse und an einem…

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