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Anlegerprozess: Cordes bestätigt Schrempp-Aussage

22.10.2008 10:28 Uhr
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Egon Cordes: "Keine Vorgaben zur Bewertung der Firmen."
© Foto: Jürgen Schwarz/ddp

Nach Ex-Konzernlenker Schrempp hat auch der frühere Mercedes-Chef Egon Cordes das Vorgehen bei den Fusionsgesprächen mit Chrysler verteidigt und eine Einflussnahme der Manager auf die Wirtschaftsprüfer bestritten.

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Im Prozess über millionenschwere Nachforderungen von ehemaligen Aktionären der Daimler-Benz AG hat sich der frühere Mercedes-Benz-Chef Eckhard Cordes an die Seite von Ex-Konzernlenker Jürgen Schrempp gestellt. Im Zuge der Fusionsgespräche mit dem US-Autobauer Chrysler seien den Wirtschaftsprüfern keine Vorgaben zur Bewertung der Firmenwerte gemacht worden, sagte Cordes am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart. Er habe zwar nicht an allen Gesprächen über das bei den Verhandlungen sehr strittige Thema teilgenommen, könne sich aber auch von anderen Managern keine Einflussnahme vorstellen. Nach Angaben von Cordes waren die Verhandlungen über diesen Punkt von zentraler Bedeutung für den Zusammenschluss der beiden Unternehmen. Zu Beginn der Gespräche habe es starke Differenzen zwischen dem Management beider Autobauer bei der Bewertung der Unternehmenswerte gegeben. Wäre bei dem Streitpunkt keine Einigung erzielt worden, wäre die Fusion nicht zustande gekommen, betonte Cordes am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht. Das OLG will seine Entscheidung in dem Fall voraussichtlich noch in diesem Jahr verkünden. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Schrempp hatte am Dienstag ausgesagt, weder Mitarbeitern noch Gutachtern sei die Anweisung erteilte worden, das Unternehmen schlechtzurechnen. Die Firmenwerte seien in den Verhandlungen mit dem US-Autobauer nicht durch falsche Bewertungsgrundlagen gedrückt worden. Die 17 Anteilseigner hatten geklagt, weil sie die Bewertung ihrer Wertpapiere nach der Verschmelzung mit dem US-Konzern Chrysler als zu niedrig ansahen. Der Streitwert liegt bei 232 Millionen Euro. Der Fall musste vor dem OLG neu aufgerollt werden, weil Daimler gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart von 2006 Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Gericht hatte sich auf die Seite der Aktionäre gestellt und den Stuttgarter Autokonzern zu der millionenschweren Nachzahlung verurteilt. (dpa)

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