Gewerbliches Leasing: Dacia Spring beliebt
Im ersten Halbjahr war das beliebteste E-Auto im gewerblichen Leasing der Dacia Spring. Der batterieelektrische Kleinstwagen lagt nach Auswertungen des Dienstleisters Leasingmarkt.de auf Platz eins und wurde im Schnitt für 87 Euro netto monatlich von Gewerbetreibenden geleast. Dahinter folgten die Stromer MG MG4 (164 Euro), Ford Mustang Mach-E (284 Euro), Renault Megane E-Tech (185 Euro) und Cupra Born (289 Euro). Unternehmen, die noch von der staatlichen Förderung für E-Autos profitieren wollen, müssen sich beeilen. Noch bis zum Zulassungsdatum 31. August gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Umweltbonus in Höhe bis zu 4.500 Euro netto für Selbständige und Unternehmen. Ab dem 1.September können nur noch Privatpersonen Förderantrage stellen. (SP-X)
Erweitertes Garantiemodell für Toyota- und Lexus-Fahrzeuge
Toyota erweitert seine Garantieprodukte "Toyota Relax" und "Lexus Relax", bei dem Kunden sich zusätzlich zur dreijährigen Werksgarantie eine Anschlussgarantie sichern können. Das Qualitätsversprechen gibt es nun auf bis zu 15 Jahre alte Fahrzeuge oder maximal 250.000 Kilometer Laufleistung. Mit jeder Inspektion, die bei einem Toyota- oder Lexus-Vertragspartner durchgeführt wird, erhält der Kunde für einen Wartungsintervall lang (ein oder zwei Jahre) Garantie auf die wesentlichen Bauteile seines Fahrzeugs. Darin inbegriffen sind ein Großteil der Materialkosten für mechanische und elektronische Bauteile sowie die Lohnkosten beim Vertragspartner. Ausgenommen sind Verschleißteile und ähnliche Bauteile. Von der Anschlussgarantie profitieren alle Modelle, die für den europäischen Markt vorgesehen sind. Sie bleibt auch beim Weiterverkauf bestehen und wirkt sich damit positiv auf den Restwert des Fahrzeugs aus. (aum)
Audi: Klage gegen Gendersprache-Leitfaden endgültig gescheitert
Die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG ist endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das Rechtsmittel habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 sei damit rechtskräftig (Az. 83 O 1394/21). Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen – den sogenannten "Gender-Gap". Der VW-Mitarbeiter hatte deswegen Audi auf Unterlassung verklagt. Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden". (dpa)
Suzuki mit Rabatt für "Probefahrer"
Der japanische Automobilhersteller Suzuki gewährt Kunden einen Rabatt in Höhe von 250 Euro auf den Kaufpreis. Der Nachlass gilt für alle bis zum 30. September 2023 geschlossenen Kaufverträge, wenn vorab über die Website eine Probefahrt (https://auto.suzuki.de/probefahrtanfrage) beim nächstgelegenen Vertragspartner gebucht wurde. Er wird unabhängig von eventuellen weiteren Rabatten und Vergünstigungen gewährt und kann direkt mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Zudem sollen Interessierte bei der Suche nach einem Neuwagen aktuell von der kurzfristigen Verfügbarkeit vieler Modelle profitieren. (mid)