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Top-Manager müssen Gehalt offen legen

08.07.2005 12:22 Uhr

Gesetz vom Bundesrat verabschiedet / Nennung der Bezüge ab Geschäftsbericht 2006

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Die Vorstände von Deutschlands börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig einmal pro Jahr ihr genaues Gehalt nennen. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat verabschiedet. Der Bundestag hatte es bereits in der vergangenen Woche gebilligt. Betroffen sind insgesamt rund tausend Unternehmen. Eine freiwillige Offenlegung war am Widerstand von Konzernen wie BMW, DaimlerChrysler und Porsche gescheitert. Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch BASF oder der Versicherer Münchner Rück. Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes haben die Firmen noch etwas Zeit: Die Nennung der Vorstandsbezüge wird erst mit den Geschäftsberichten für 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden. Dann aber müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluss bis ins Detail publik gemacht werden, aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Vorstand möglich. Derzeit sind von den 30 Konzernen im Deutschen Aktienindex (DAX) nur 20 Vorstände zur Veröffentlichung der Gehälter bereit. Unter den Managern, die ihr Gehalt offen legten, verdiente im vergangenen Jahr der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am besten. Er kam auf ein Gehalt von 10,08 Mio. Euro. (dpa)

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