Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss nach seiner Verurteilung wegen der Korruptionsaffäre bei dem Wolfsburger Autobauer weiter auf eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) warten. Die Akten zu dem Revisions-Verfahren seien noch nicht beim zuständigen 5. Strafsenat in Leipzig eingetroffen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch und bestätigte einen Bericht der "Braunschweiger Zeitung". Auch dem Generalbundesanwalt liegt der Vorgang noch nicht vor. Volkert war im Februar wegen seiner tiefen Verstrickung in die VW-Affäre zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte umgehend Revision eingelegt. Die Zeitung berichtete, Grund für die Verzögerung sei ein Streit um das Protokoll der Sitzung des Braunschweiger Landgerichts vom 18. Februar. Es sei um die Berichtigung des Protokolls gestritten worden. Volkerts Verteidiger, Johann Schwenn, sagte: "Die Protokollführerin hat nicht aufgepasst und meinen Antrag nicht wörtlich mitgeschrieben. In diesem Punkt ist das Protokoll eine Larifari-Mitschrift." Jetzt finde sich Schwenns Beweis-Antrag nicht im Gerichtsprotokoll. Die Akten lägen derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig. Ob der BGH nun noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen kann, ist offen. Möglich ist eine Bestätigung oder eine Aufhebung des Urteils. Volkert war wegen Anstiftung zur Untreue und zur Betriebsratsbegünstigung verurteilt worden. Der einst zu den mächtigsten Männern im Wolfsburger Konzern zählende Volkert hatte zehn Jahre lang von Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz Sonderzahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro bekommen. Mit Volkert war auch der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer verurteilt worden; er hatte ein Jahr auf Bewährung erhalten. Auch Gebauer hat Revision eingelegt. (dpa)
Volkert-Prozess: BGH-Entscheidung verzögert sich

Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss nach seiner Verurteilung in der VW-Korruptionsaffäre weiter auf eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes warten. Dem zuständigen Strafsenat fehlen wichtige Akten.