Der Rechtstreit um Nebeneinkünfte zweier niedersächsischer SPD-Abgeordneter geht in eine neue Runde. Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen haben Berufung gegen das Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts eingelegt, sagte am Samstag ein Gerichtssprecher. Er bestätigte damit einen Bericht der "Hannoversche Allgemeine Zeitung" ("HAZ"/Samstagsausgabe). Die beiden Parlamentarier wehren sich dagegen, mehr als 750.000 Euro an das Land zahlen zu müssen. Das Gericht hatte im November geurteilt, die Parlamentarier hätten das Geld von VW zu Unrecht erhalten, weil sie keine Gegenleistung dafür erbracht hätten. Wendhausen und Viereck hatten außer ihren Diäten zehn Jahre lang ein Gehalt vom Volkswagen-Konzern bezogen. Nach Ansicht von Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) haben sie nicht ausreichend dafür gearbeitet und damit gegen das niedersächsische Abgeordnetengesetz verstoßen. Der Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erneut verhandelt. (dpa)
VW-Affäre: Abgeordnete gehen in Berufung
Streit um Nebeneinkünfte kommt vor Oberverwaltungsgericht