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BMW-Händler gegen Dekra: Sie wussten nicht, was sie tun

21.03.2014 14:27 Uhr
BMW-Händler gegen Dekra: Sie wussten nicht, was sie tun
Nicht marktgerechte GW-Preise: BMW-Händler verloren 2008 bis zu 400.000 Euro pro Monat.
© Foto: Dr. Martin Endlein/Springer Fachmedien München GmbH

Bei der zweiten Zeugenvernehmung im Prozess der BMW-Händler gegen die Dekra wegen falscher Marktpreise für Leasingrückläufer wurde eine erstaunliche Gleichgültigkeit der Manager gegenüber dem Problem deutlich.

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Von Doris Plate

Ein ernüchterndes Bild der Abläufe in den Konzernen hat der zweite Tag der Zeugenvernehmungen im Prozess der BMW-Händler gegen die Dekra vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart gezeichnet. Es geht immer noch um die Marktpreise, die die Dekra für die herstellereigenen Leasinggesellschaften der BMW AG ermittelt hat. Die BMW-Händler werfen der Gutachterorganisation vor, dass diese in 2008 nicht marktgerecht waren. Reihenweise traten die Manager in den Zeugenstand, von Dekra, von BMW AG und BMW-Bank – und konnten nicht viel zur Klärung des Sachverhaltes beitragen. Am Ende fasste Richter Joachim Ellinger zusammen: "Nach zwei Tagen Zeugeneinvernahme sind wir nicht viel klüger."

Die Manager kannten die Verträge nicht, verließen sich bei Unterschriften auf Fach- und Rechtsabteilung oder wechselten nach wenigen Jahren die Position. Fazit: Die Dekra-Manager wussten trotz jahrzehntelanger Zusammenarbeit angeblich nicht, dass die von ihnen im Auftrag der BMW-Bank erstellten "Wertgutachten" für die Händler zwingend Grundlage der Abrechnung von Leasing-Rückläufern waren. Die BMW-Manager konnten nicht sicher sagen, ob den Dekra-Managern dies jemals mitgeteilt worden war. Und genau das wollte der Richter hauptsächlich wissen: Wusste die Dekra, dass ihre Gutachten unmittelbare Berechnungsgrundlage für die Abrechnung der Leasing-Rückläufer der BMW-Bank waren?

Der Prozess ist mittlerweile in der vierten Runde. Das Landgericht Stuttgart hatte den Händlern Schadenersatz dem Grunde nach zugesprochen. Dagegen ging die Dekra in Berufung und gewann vor dem OLG. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil wegen Rechtsfehlern im Januar 2013 auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das OLG Stuttgart zurück.

Den Reigen der Zeugen am zweiten Vernehmungstag eröffnete Erik Wakolbinger. Er war zur fraglichen Zeit 2008/09 als Vertriebsleiter bei der Dekra zuständig für BMW. Seiner Aussage nach habe die Gutachterorganisation im Laufe des Jahres 2008 erkannt, dass die übermittelten Marktwerte nicht stimmten und im Frühjahr 2009 BMW nahe gelegt, zu handeln. Grund hierfür sei gewesen, dass die Schwacke-Daten, die die Dekra lediglich an die Händler weitergegeben haben soll, damals einen zeitlichen Vor- bzw. Nachlauf von vier bis acht Wochen gehabt hätten. Angesichts der dramatischen Preisentwicklung am Gebrauchtwagenmarkt war Wakolbinger deshalb klar: "Wir brauchen eine Systematik, die bei solchen Problemen funktionsfähig ist."

Richtige Gutachten zu teuer

Richtige Gutachten seien von BMW auf Grund der Kosten aber nicht in Betracht gezogen worden. Da die sogenannten "Abrufe" bei dem Hersteller eine untergeordnete Rolle im Vergleich zu anderen Geschäftsfeldern gespielt hätten, sei dann nichts weiter unternommen worden – so jedenfalls die Wahrnehmung von Wakolbinger.

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