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EU-Kommission: Maut darf ausländische Autofahrer nicht diskriminieren

13.08.2013 14:11 Uhr
EU-Kommission
Eine Auto-Maut, die ausländische Fahrer deutlich schlechter behandelt als die inländischen, ist nach EU-Recht unzulässig.
© Foto: European Commission

Die EU-Kommission hat bekräftigt, dass Ausländer in keinem Land der EU bei der Zahlung von Mautgebühren gegenüber Inländern benachteiligt werden dürfen: "Die Grundprinzipien des EU-Rechts sind sehr eindeutig."

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Eine Auto-Maut, die ausländische Fahrer deutlich schlechter behandelt als die inländischen, ist nach EU-Recht unzulässig. "Die Grundprinzipien des EU-Rechts sind sehr eindeutig", sagte eine Kommissionssprecherin am Montag vor Journalisten in Brüssel. "Die Nichtdiskriminierung wegen der Nationalität ist ein grundlegendes Prinzip des EU-Rechts. Man darf weder bei Mautgebühren noch irgendwo sonst diskriminieren."

Sie könne aber konkret zu den CSU-Plänen nicht Stellung nehmen, weil sie die Einzelheiten möglicher Regelungen nicht kenne. CSU-Chef Horst Seehofer hatte zuletzt erneut auf eine Pkw-Maut für ausländische Autofahrer gepocht - und damit wiederscharfe Kritik aus allen politischen Lagern geerntet.

"Nichtdiskriminierung" gehört zu den Grundpfeilern des EU-Rechts. In einer Richtlinie über die sogenannte "Eurovignette" von 1999 ist das Verbot von Diskriminierung ausdrücklich und für alle Mitgliedstaaten verbindlich festgeschrieben. Die EU-Kommission hat in "Leitlinien" vom Mai 2012 über ein "nichtdiskriminierendes Entgeltsystem" grundsätzlich grünes Licht für entfernungsabhängige Mautsysteme auf bestimmten Strecken gegeben: Von solchen Systemen - darunter die LKW-Maut in Deutschland - sind alle Fahrer unabhängig von ihrer Nationalität betroffen.

Nicht nur Jahresvignetten

Bei den zeitabhängigen Systemen - im Regelfall Vignetten - müsse eine Diskriminierung von Ausländern verhindert werden. Deshalb müssen beispielsweise nicht nur Jahres-, sondern auch Wochen-Vignetten angeboten werden. Dazu wird auch das österreichische 10-Tage-"Pickerl" gerechnet. Der Preis pro Tag dürfe bei den Kurzzeitvignetten zwar höher sein als umgerechnet bei der Jahres-Vignette für Ansässige, aber nicht höher als das 8,2-Fache des niedrigsten Tagespreises.

Das Diskriminierungsverbot darf nicht durch eine Erstattung der Maut für Inländer oder Ortsansässige umgangen werden. Die EU- Kommission hat unter anderem 2006 entschieden, dass deutsche Pläne für eine Rückerstattung der Lkw-Maut für Speditionen, die deutsche Tankquittungen vorlegen können, gegen das EU-Recht verstößt. Im Oktober 1987 hatte die EU-Kommission eine Maut in Belgien gestoppt, weil Einheimische die Vignette kostenlos erhalten oder die Kosten über die Steuererklärung erstattet bekommen sollten. (dpa)

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