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AUTOHAUS SteuerLuchs: Mindestlohnkommission empfiehlt Anhebung in zwei Stufen

09.07.2025 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro angehoben werden. Die Mindestlohnkommission hat sich einstimmig auf diese Schritte verständigt. Nun ist das Bundesarbeitsministerium am Zug.

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Am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission einstimmig die Empfehlung verabschiedet, dass der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Zeitstunde erhöht werden soll.

Bei der Empfehlung orientiert sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten sowie an den Kriterien über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohnrichtlinie). Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer verbindlich beschließen.

Die Mindestlohnkommission führt unter anderem aus:

Die Erhöhungsschritte sind Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt. Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält die Mindestlohnkommission den Vorschlag der Vorsitzenden für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Schritten zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.

Hinweis:

Der Beschluss der Mindestlohnkommission ist eine Empfehlung und muss formell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung umgesetzt werden.

Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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