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AUTOHAUS SteuerLuchs: Betrugsversuch – Vorsicht vor Schreiben der DGUV

25.06.2025 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor kriminellen E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

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Und wieder mal ein Betrugsversuch. Dieses Mal waren wir selbst Adressat dieses Betrugsversuches einer E-Mail mit Schreiben der DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung und einer beiliegenden Rechnung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Warum eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sein soll, ist dabei nicht erklärlich.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt!

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Unternehmen. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen". Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.

Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.

Hinweis: Im ersten Anschein wirken die Schreiben und Rechnung echt, spätestens aber wenn man bei der Bankverbindung sieht, dass das Konto in Spanien ist (IBAN beginnt mit "ES") dann sollte man auf gar keinen Fall überweisen!

Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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