Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.05.2025 den Referentenentwurf eines "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zur Stellungnahme an die Bundesländer übermittelt, die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf bereits beschlossen. Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung Investitionsanreize schaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern.
Folgende Regelungen sind u.a. vorgesehen:
- Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende Dezember 2027. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen.
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 Prozent um jeweils einen Prozentpunkt bis auf zehn Prozent ab dem VZ 2032.
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032).
- Einführung einer befristeten arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Zeitraum von Juli 2025 bis Ende Dezember 2027 mit fallenden Staffelsätzen in Höhe von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, zehn Prozent im ersten darauffolgenden Jahr, fünf Prozent im zweiten darauffolgenden Jahr, fünf Prozent im dritten darauffolgenden Jahr, drei Prozent im vierten darauffolgenden Jahr und zwei Prozent im fünften darauffolgenden Jahr.
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 auf 100.000 Euro, die Regelung soll für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden.
Hinweise: Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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