Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent (ermäßigten Umsatzsteuersatz) reduziert werden.
Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Anhebung der Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG
Durch die Anhebung der Entfernungspauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent soll die Entlastung der Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt werden. Bisher konnten erst ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent und bis zum 20. Entfernungskilometer nur 30 Cent angesetzt werden. Gleiches soll auch für diejenigen Steuerpflichtigen gelten, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist.
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 soll die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro erhöht werden.
Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie
Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.
Hinweis:
Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat stehen derzeit noch aus.